Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
Die Krankenkasse zahlt für Hörgeräte einen Festbetrag von 704,37 €/Gerät pro Gerät — als Leistung nach § 33 SGB V, ganz ohne Pflegegrad. Damit ist die medizinische Basisversorgung praktisch kostenfrei; es bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung. Bei beidseitiger Schwerhörigkeit gilt der Festbetrag je Ohr.
Wichtig zur Abgrenzung: Hörgeräte sind eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse — Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad. Bei einer Versorgung auf beiden Ohren übernimmt die Kasse den Festbetrag für beide Geräte. Ein neues Hörgerät übernimmt die Kasse in der Regel nur alle 6 Jahre — früher nur, wenn das alte verschlissen ist oder sich das Hören deutlich verschlechtert hat.
Was kostet ein Hörgerät — und wann zahle ich drauf?
Ein Kassengerät kostet Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 €/Gerät pro Gerät — den Rest übernimmt die Krankenkasse über den Festbetrag. Wer ein höherwertiges Komfort- oder Premium-Modell wählt, zahlt zusätzlich einen Eigenanteil von 500–3.500 €/Gerät . Diese Aufzahlung ist immer freiwillig: Eine gute, voll bezahlte Grundversorgung steht Ihnen in jedem Fall zu.
Der Eigenanteil entsteht also nicht automatisch, sondern nur, wenn Sie sich bewusst für ein teureres Gerät entscheiden — etwa für besondere Komfortfunktionen oder eine speziell kleine Bauform.
Wie beantrage ich Hörgeräte?
Hörgeräte beantragen Sie über eine HNO-ärztliche Verordnung: Die Ärztin oder der Arzt stellt den Hörverlust fest und verordnet die Versorgung. Damit gehen Sie zu einem Hörakustiker, der die Geräte anpasst und die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt. Einen eigenen Antrag bei der Kasse müssen Sie meist nicht stellen.
So läuft es Schritt für Schritt:
- Hörtest beim HNO-Arzt — er weist den Hörverlust nach und stellt die Verordnung aus.
- Zum Hörakustiker — dort werden Geräte angepasst. Lassen Sie sich mindestens drei Modelle zeigen, darunter ein mehrkostenfreies.
- Probezeit nutzen — die Geräte lassen sich meist einige Wochen kostenlos im Alltag testen, bevor Sie sich entscheiden.
- Kostenübernahme bestätigen lassen — vor allem bei einer geplanten Aufzahlung vorab schriftlich klären, was die Kasse übernimmt und was Sie selbst tragen.
Worauf sollten Sie achten?
Beim Hörgerätekauf sollten Sie vor allem auf die mehrkostenfreien Modelle bestehen und sie im Alltag ausprobieren. Nutzen Sie die kostenlose Probezeit, vergleichen Sie mehrere Geräte und lassen Sie sich nicht zum teuersten Modell drängen. Oft genügt ein voll bezahltes Kassengerät — eine Aufzahlung lohnt nur bei echtem Bedarf.
- Auf mehrkostenfreie Modelle bestehen und sie im Alltag testen — nicht nur im ruhigen Beratungsraum.
- Probezeit ausschöpfen — tragen Sie die Geräte in verschiedenen Situationen, bevor Sie sich festlegen.
- Sich nicht drängen lassen — ein höherer Preis bedeutet nicht automatisch besseres Hören.
Wer zu Hause für mehr Sicherheit sorgen möchte, findet im Ratgeber Hausnotruf: Kosten und Zuschuss ein weiteres Hilfsmittel-Thema.