Ratgeber · Pflege

Schlaganfall: Was jetzt zu tun ist – und was Ihnen zusteht

Nach einem Schlaganfall: was Angehörige in den ersten Tagen sofort regeln, wie Reha und der Übergang nach Hause gelingen und welche Leistungen Ihrem Angehörigen zustehen — ruhig und der Reihe nach.

Stand: Juni 2026

Ein Schlaganfall trifft die ganze Familie unvorbereitet. Während Ärzte um die Gesundheit kämpfen, läuft im Hintergrund eine zweite Uhr, die kaum jemand sieht: die der Anträge und Fristen. Wer sie in den ersten Tagen übersieht, verliert Geld und Rechte, die ihm zustehen. Diese Seite zeigt Ihnen ruhig und der Reihe nach, was zuerst zu tun ist – und was Ihrem Angehörigen zusteht. Sie müssen nicht alles an einem Tag schaffen. Aber zwei Dinge schon.

Die ersten Tage: Diese zwei Dinge regeln Sie sofort

Solange Ihr Angehöriger im Krankenhaus liegt, übernimmt die Klinik das Medizinische. Die zweite, bürokratische Uhr müssen Sie selbst starten. Tun Sie heute nur zwei Dinge: Fragen Sie im Krankenhaus aktiv nach dem Sozialdienst, und melden Sie den Pflegegrad telefonisch bei der Pflegekasse an. Beides ist kostenlos und sichert Geld und Zeit.

Der Kliniksozialdienst ist Ihr wichtigster Verbündeter. Er kennt jeden Weg, jeden Antrag, jede Frist – und kostet nichts. Aber er kommt selten von allein. Fragen Sie aktiv nach ihm, am besten gleich zu Beginn.

Den Pflegegrad melden Sie mit einem einzigen Anruf bei der Pflegekasse an. Der Tag dieses Anrufs zählt. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antrag – nicht erst, wenn alles fertig geprüft ist. Wer wartet, verschenkt Geld.

Für genau diese Lage – Schlaganfall, Mensch im Krankenhaus – gibt es ein beschleunigtes Verfahren. Fragen Sie den Sozialdienst oder die Pflegekasse ausdrücklich danach.

Die Reha sichern – bevor die Entlassung kommt

Nach einem Schlaganfall entscheidet die Reha mit darüber, wie viel Selbstständigkeit zurückkommt. Sie ist zeitkritisch und wird noch im Krankenhaus beantragt, nicht erst danach. Sprechen Sie den Sozialdienst früh darauf an – er stellt den Antrag gemeinsam mit Ihnen. Warten Sie nicht, bis jemand von selbst darauf kommt.

Die Anschluss-Reha schließt direkt an den Krankenhausaufenthalt an. Je früher der Antrag läuft, desto eher und desto besser ist der Platz. Sie dürfen mitreden, in welche Klinik es geht – fragen Sie nach Häusern mit Erfahrung in der Schlaganfall-Reha. Eine gute Reha ist kein Luxus, sondern oft das, was über das spätere Leben entscheidet.

Der Übergang nach Hause: Vorbereitet sein, bevor das Gespräch kommt

Das Krankenhaus braucht das Bett. Die Entlassung kommt oft schneller, als die Familie bereit ist. Ihr gutes Recht ist das Entlassmanagement: Die Klinik muss den Übergang organisieren und Pflege und Hilfsmittel einleiten. Fordern Sie es ein. Und klären Sie früh die Frage: Geht es zu Hause – und was muss vorher umgebaut werden?

Das Entlassmanagement ist Ihr Recht, kein Gefallen. Bestehen Sie darauf, dass der Übergang geplant wird, bevor Ihr Angehöriger nach Hause kommt.

Wenn zu Hause noch nichts steht, überbrückt die Kurzzeitpflege die ersten Wochen. Und die Wohnung selbst entscheidet oft mit: Türschwellen, ein Bad ohne Halt, eine Treppe ohne Lift. Für solche Umbauten gibt es Zuschüsse – welche, zeigt Ihnen der Anspruchs-Check.

Was Ihnen dauerhaft zusteht

Nach einem Schlaganfall stehen Ihrem Angehörigen meist mehrere Leistungen gleichzeitig zu – Pflegegeld, der Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Zuschüsse zum Umbau. Welche genau, hängt vom Pflegegrad und der Lebenssituation ab. Statt zu raten, machen Sie den kostenlosen Anspruchs-Check. Er zeigt in wenigen Minuten, welche Türen für Sie offen stehen.

Niemand sollte sich diese Leistungen einzeln zusammensuchen müssen. Der Anspruchs-Check geht die wichtigsten Fragen mit Ihnen durch und sagt ehrlich, was infrage kommt – ohne Versprechen, die niemand halten kann.

Zum kostenlosen Anspruchs-Check

Der Gutachter kommt: Zeigen Sie den schlechten Tag, nicht den besten

Für den Pflegegrad kommt ein Gutachter zu Besuch. Nach einem Schlaganfall schwanken Lähmung, Sprache und Kraft über den Tag – und viele reißen sich beim Termin zusammen. Das ist menschlich, kostet aber Pflegegrad. Der Gutachter muss den normalen, den schlechten Moment sehen, nicht den besten.

Es geht nicht ums Übertreiben, sondern um Ehrlichkeit: Zeigen Sie den Alltag, wie er wirklich ist, an einem durchschnittlichen Tag. Wie Sie und Ihr Angehöriger sich auf diesen Termin vorbereiten, haben wir Schritt für Schritt zusammengestellt: Gutachter-Termin vorbereiten.

Wo Sie vor Ort Hilfe bekommen

Sie müssen das nicht allein stemmen. Der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe berät kostenlos und unabhängig zu allen Leistungen rund um die Pflege. Für die Zeit nach dem Schlaganfall hilft außerdem die Schlaganfall-Selbsthilfe – Menschen, die genau das durchgemacht haben. Beides kostet nichts und ist oft hilfreicher als jede Hotline.

Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Anlaufstelle – er verkauft nichts und berät zu allem, was mit Pflege zu tun hat. Daneben gibt es die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und örtliche Selbsthilfegruppen, in denen Betroffene und Angehörige ihre Erfahrungen teilen. Gerade am Anfang ist dieser Austausch oft Gold wert.

Niemand erwartet, dass Sie das alles an einem Tag schaffen. Aber die zwei Dinge aus dem ersten Abschnitt – den Sozialdienst ansprechen und den Pflegegrad anmelden – die heute. Den Rest gehen Sie Schritt für Schritt. Sie sind damit nicht allein.

Häufige Fragen

Wann sollte ich den Pflegegrad nach einem Schlaganfall beantragen?
So früh wie möglich, am besten noch während des Krankenhausaufenthalts. Der Tag des Antrags zählt; Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antrag, nicht erst nach der Begutachtung.
Wer hilft mir im Krankenhaus bei den Anträgen?
Der Kliniksozialdienst. Er ist kostenlos und kennt alle Wege – fragen Sie aktiv danach, von allein wird er selten geschickt.
Muss ich die Reha selbst organisieren?
Nein. Der Sozialdienst stellt den Antrag gemeinsam mit Ihnen, noch im Krankenhaus. Bei der Wahl der Klinik dürfen Sie mitreden.
Was bedeutet Entlassmanagement?
Es ist die Pflicht des Krankenhauses, den Übergang nach der Entlassung zu organisieren – Pflege, Hilfsmittel, weitere Termine. Sie können es aktiv einfordern.