Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Das Geld steht zur freien Verfügung: Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es üblicherweise an die Pflegenden weitergibt — als Anerkennung für deren Einsatz.
Wichtig: Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld; dort greifen andere Leistungen. Welcher Pflegegrad vorliegt, entscheidet die Begutachtung — wie Sie einen Pflegegrad beantragen, zeigt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Zum Vergleich zeigt die Übersicht auch die Pflegesachleistung — das Budget für einen ambulanten Pflegedienst, das jeweils höher liegt. Beide Beträge gelten je Monat.
| Pflegegrad | Pflegegeld €/Monat |
Pflegesachleistung €/Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — |
| Pflegegrad 2 | 347 | 796 |
| Pflegegrad 3 | 599 | 1.497 |
| Pflegegrad 4 | 800 | 1.859 |
| Pflegegrad 5 | 990 | 2.299 |
Für 2026 wurden die Beträge nicht erhöht (Nullrunde); fortgeschrieben aus dem Vorjahr. Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
Beide Leistungen verfolgen dasselbe Ziel, funktionieren aber unterschiedlich:
- Pflegegeld ist Geld zur freien Verfügung, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen die Pflege übernehmen.
- Pflegesachleistung ist ein höheres Budget, das direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet wird — es fließt nicht aufs eigene Konto, sondern an den Dienst. In der Tabelle oben liegt die Sachleistung deshalb über dem Pflegegeld.
Wer beides verbinden möchte, kann als sogenannte Kombinationsleistung Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig mischen — etwa wenn Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam pflegen. Wird ein Teil der Sachleistung genutzt, sinkt das Pflegegeld anteilig.
Wie wird Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Es ist steuerfrei, und ein gesonderter Antrag ist nicht nötig — das Pflegegeld kommt automatisch mit dem bewilligten Pflegegrad.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen (eine Beratung zu Hause durch einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle). Bleibt dieser Nachweis aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend einstellen.
Worauf Sie achten sollten
- Höherstufung prüfen. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Pflegegeld. Wenn der Hilfebedarf wächst, lohnt es sich, eine Höherstufung zu beantragen.
- Kombinationsleistung erwägen. Pflegen Angehörige und ein Pflegedienst zusammen, kann die Mischung aus Pflegegeld und Sachleistung die bessere Lösung sein.
- Beratungseinsatz nicht vergessen. Den vorgeschriebenen Beratungsbesuch rechtzeitig wahrnehmen, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird.