Ratgeber · Pflege

Barrierefreies Bad: Kosten und Zuschüsse

Was ein barrierefreier Badumbau kostet und welche Zuschüsse es gibt — von der Pflegekasse über die KfW bis zur Steuer. Mit Kostenübersicht, dem Unterschied barrierefrei/barrierearm und der richtigen Reihenfolge.

Stand: Juni 2026

Was kostet ein barrierefreier Badumbau?

Wie viel ein Umbau kostet, hängt vor allem vom Umfang ab: Wird nur die Wanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzt, oder soll das ganze Bad barrierefrei werden? Eine große Rolle spielt außerdem die Bausubstanz — im Altbau sind oft Estrich, Abdichtung und Leitungen mit zu erneuern — sowie die gewählte Ausstattung.

Maßnahme Ungefähre Kosten
inkl. Einbau
Bodengleiche Dusche 3.000–8.000 €
Komplettes barrierefreies Bad 12.000–25.000 €

Häufig unterschätzt werden die Nebenkosten: Im Altbau kommen für Estrich, Abdichtung und neue Leitungen schnell weitere Posten hinzu, die im Erstangebot noch nicht auftauchen. Lassen Sie diese vorab mit prüfen.

Barrierefrei oder barrierearm?

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, machen beim Umbau aber einen großen Unterschied. Barrierefrei meint den strengen Standard nach DIN 18040-2: rollstuhlgerecht, mit festen Maßen für Bewegungsflächen und Türbreiten. Das ist aufwendig und teuer.

Für viele ältere Menschen reicht eine barrierearme, altersgerechte Lösung: eine bodengleiche Dusche, gut erreichbare Haltegriffe, ein rutschhemmender Boden und ein Sitzplatz. Das schafft Sicherheit, braucht weniger Platz und kostet deutlich weniger — ohne den vollen DIN-Standard.

Welche Zuschüsse gibt es?

Den Umbau muss selten allein bezahlt werden. Mehrere Fördertöpfe kommen infrage — sie lassen sich kombinieren, dürfen dieselbe Kostenposition aber nicht doppelt fördern.

  • Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI): bis 4.180 € je Maßnahme je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad — wie Sie ihn bekommen, zeigt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
  • KfW-Zuschuss 455-B („Altersgerecht Umbauen"): für eine Einzelmaßnahme bis 2.500 € , für das Komplettpaket bis 6.250 € . Damit eine Dusche gefördert wird, gelten Voraussetzungen: bodengleich mit maximal 2 cm Schwelle, mindestens 120 × 120 cm Fläche und rutschhemmende Fliesen (mindestens R10). Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
  • KfW-Kredit 159: ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € — unabhängig vom Pflegegrad.
  • Krankenkasse: Den baulichen Umbau zahlt sie nicht. Einzelne Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung — etwa Haltegriffe oder einen Duschhocker — kann sie aber übernehmen.
  • Steuer (§ 35a EStG): bis 1.200 €/Jahr Steuerermäßigung (20 % der Arbeitskosten). Ein verbleibender Eigenanteil lässt sich unter Umständen zusätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
  • Landesprogramme: Je nach Bundesland gibt es weitere Zuschüsse oder Darlehen — ein Blick auf die Programme des eigenen Bundeslands lohnt sich.

Einen Überblick über alle Förderwege – Pflegekasse, KfW und ihre Kombination – finden Sie unter Wohnung altersgerecht umbauen.

Was bleibt am Ende?

Wie viel am Ende selbst zu tragen ist, zeigt am besten ein Beispiel.

In der richtigen Reihenfolge

Wer die Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, schöpft die Förderung aus und vermeidet teure Fehler. Soll auch das Treppensteigen leichter werden, hilft der Ratgeber Treppenlift: Kosten und Zuschüsse mit denselben Förderwegen weiter.

  • Mehrere Angebote vergleichen. Holen Sie Kostenvoranschläge von mehreren Betrieben ein — Preise und Leistungen unterscheiden sich deutlich.
  • Anträge vor der Auftragsvergabe stellen. Erst die Förderung beantragen, dann beauftragen. Wer zuerst beauftragt, verliert in der Regel den Anspruch.
  • Mit anerkanntem Pflegegrad starten. Der Pflegekassen-Zuschuss setzt einen Pflegegrad voraus — der Ratgeber Pflegegrad beantragen führt durch das Verfahren.
  • Kostenvoranschläge beilegen. Den Förderanträgen die Angebote beifügen; das beschleunigt die Bearbeitung.
  • Kostenlose Wohnberatung nutzen. Wohnberatungsstellen und Pflegestützpunkte beraten unverbindlich und helfen, die passenden Töpfe zu kombinieren.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse den Badumbau?
Den baulichen Umbau in der Regel nicht. Einzelne Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung — etwa Haltegriffe oder ein Duschhocker — kann die Krankenkasse aber übernehmen. Für den Umbau selbst kommen Pflegekasse, KfW und Steuer infrage; siehe Abschnitt „Welche Zuschüsse gibt es?".
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Die KfW-Förderung (Zuschuss und Kredit) sowie die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sind dagegen unabhängig vom Pflegegrad — Näheres im Abschnitt „Welche Zuschüsse gibt es?".
Muss der Antrag vor dem Umbau gestellt werden?
Ja, das ist entscheidend. Förderanträge müssen vor der Auftragsvergabe gestellt werden; wer zuerst beauftragt, verliert in der Regel den Anspruch. Die richtige Reihenfolge beschreibt der Abschnitt „In der richtigen Reihenfolge".
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm?
Barrierefrei meint den strengen, rollstuhlgerechten Standard nach DIN 18040-2. Barrierearm (altersgerecht) ist die abgespeckte Variante, die für viele ausreicht — mehr dazu im Abschnitt „Barrierefrei oder barrierearm?".