Welche Zuschüsse gibt es für einen altersgerechten Umbau?
Für einen altersgerechten Umbau gibt es zwei Hauptwege. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme je Maßnahme – das setzt einen Pflegegrad voraus. Die KfW fördert den Abbau von Barrieren zusätzlich mit einem Zuschuss, ganz ohne Pflegegrad. Beide lassen sich unter Bedingungen kombinieren, und in beiden Fällen gilt: erst beantragen, dann bauen.
Liegt ein Pflegegrad vor, ist die Pflegekasse der erste Anlaufpunkt. Die KfW-Förderung springt ein, wenn kein Pflegegrad vorliegt oder zusätzliche Maßnahmen anstehen. Den selbst gezahlten Anteil der Arbeitskosten können Sie zudem oft steuerlich absetzen (§ 35a EStG).
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Umbau?
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – und das schon ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, vervielfacht sich der Betrag. Verschlechtert sich die Pflegesituation später, besteht erneut Anspruch. Wichtig: Den Antrag müssen Sie vor Baubeginn stellen.
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht oder die Selbstständigkeit erhält. Eine „Maßnahme" kann mehrere zusammengehörige Arbeiten umfassen – ein Badumbau mit Dusche, Boden und Türverbreiterung gilt als eine Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen ist bis zum Vierfachen möglich.
Ob ein Pflegegrad vorliegt, können Sie vorab mit dem Pflegegrad-Rechner einschätzen – Antrag und Rechner unter Pflegegrad beantragen.
Was zahlt die KfW – auch ohne Pflegegrad?
Die KfW zahlt für den Abbau von Barrieren einen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen – und zwar ohne Pflegegrad. Sie übernimmt einen Anteil der Umbaukosten, höchstens 2.500 € für einzelne Maßnahmen und bis zu 6.250 € beim Umbau zum „altersgerechten Haus". Beantragen können das Eigentümer und Mieter, solange die begrenzten Bundesmittel reichen.
Das Programm heißt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss" (Nr. 455-B). Es ist seit dem 8. April 2026 wieder offen; für 2026 stehen nur begrenzte Mittel bereit, die im Jahresverlauf aufgebraucht sein können – prüfen Sie vor der Planung die aktuelle Verfügbarkeit. Der Antrag läuft online über das KfW-Zuschussportal, vor Vertragsabschluss; nach der Zusage dürfen Sie starten. Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters. Wer lieber ein Darlehen nutzt, hat mit dem Programm 159 einen zinsgünstigen Kredit; Zuschuss (455-B) und Kredit (159) gehen nicht für dieselbe Maßnahme zusammen.
Kann ich Pflegekasse und KfW kombinieren?
Ja, Sie können Pflegekasse und KfW kombinieren – aber nicht für dieselbe Kostenposition. Dieselbe bodengleiche Dusche dürfen Sie nicht bei beiden abrechnen. Verteilen Sie die Förderung deshalb auf verschiedene Maßnahmen: zum Beispiel den Treppenlift über die Pflegekasse, den Badumbau über die KfW. Jede Rechnung wird nur einem Fördertopf zugeordnet.
In der Praxis ist mit Pflegegrad der Pflegekassen-Zuschuss meist der höhere und einfachere Weg für die zentrale Maßnahme; die KfW ergänzt bei weiteren Maßnahmen oder wenn kein Pflegegrad vorliegt. Lassen Sie die Handwerker-Rechnung sauber nach Maßnahmen aufschlüsseln, damit jede Position eindeutig einem Förderweg zugeordnet ist. Steuerlich absetzbar ist anschließend nur der selbst gezahlte Anteil, den keine Förderung abgedeckt hat.
Welche Umbauten werden gefördert?
Gefördert werden bauliche Anpassungen, die Barrieren abbauen oder die Pflege erleichtern. Dazu zählen ein barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche, ein Treppenlift, das Verbreitern von Türen, Rampen und das Entfernen von Schwellen, Haltegriffe sowie mehr Bewegungsfläche fürs Pflegebett. Nicht gefördert werden reine Pflege- oder Haushaltsleistungen wie Reinigung.
Mehrere zusammengehörige Arbeiten gelten als eine Maßnahme; funktional unabhängige Maßnahmen beantragen Sie getrennt. Zu den größten Posten haben wir eigene Ratgeber: barrierefreies Bad und Treppenlift. Für mehr Sicherheit zu Hause lohnt zusätzlich ein Hausnotruf.
Wie beantrage ich den Zuschuss richtig?
So gehen Sie vor: Holen Sie zuerst einen Kostenvoranschlag ein und stellen Sie den Antrag – bei der Pflegekasse oder im KfW-Zuschussportal – immer vor Baubeginn. Warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie den Handwerker beauftragen. Wer zu früh startet, riskiert, dass die Förderung komplett entfällt.
Die Reihenfolge ist entscheidend: Kostenvoranschlag, dann Förderantrag, dann die Genehmigung abwarten, erst dann den Handwerker beauftragen. Bei der Pflegekasse genügt oft ein formloser Antrag; eine kurze Begründung zum pflegerischen Bezug (Arzt oder Pflegeberatung) hilft.