Ratgeber · Pflege

Welche Pflegeleistungen stehen mir zu? Das Geld, das viele liegen lassen

Welche Pflegeleistungen sich kombinieren, ansparen und stapeln lassen – und welche Lücken bei Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Kombinationsleistung und Pflegegrad 1 echtes Geld kosten.

Stand: Juni 2026

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nutzen nur einen Teil dessen, was ihnen zusteht – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil das System unübersichtlich ist. Leistungen lassen sich kombinieren, ansparen und stapeln, und genau das erklärt kaum jemand. Diese Seite zeigt Ihnen die häufigsten Lücken, die echtes Geld kosten, und wie Sie sie schließen.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – was hat sich 2025 geändert?

Seit Juli 2025 stehen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Topf von 3.539 € pro Jahr, ab Pflegegrad 2 – frei zwischen beiden aufteilbar. Die alten getrennten Töpfe und Übertragungsregeln sind weg. Auch die Vorpflegezeit ist gestrichen: Sie können sofort nach Bewilligung starten. Verhinderungspflege ist nun bis zu 8 Wochen im Jahr möglich. Viele kennen diese Neuerung noch nicht.

Mehr dazu: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget – was ist der Unterschied?

Das wird oft verwechselt, dabei sind es zwei getrennte Leistungen, die Sie beide bekommen. Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Betrag von 131 €/Monat für Betreuung und Hilfe im Alltag, schon ab Pflegegrad 1. Das Entlastungsbudget ( 3.539 € im Jahr) ist davon unabhängig und deckt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2. Beides steht Ihnen nebeneinander zu.

Mehr dazu: Entlastungsbetrag.

Verfällt mein Entlastungsbetrag, wenn ich ihn monatelang nicht nutze?

Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufbar. Wer den Entlastungsbetrag also monatelang nicht angetastet hat, kann ihn innerhalb dieser Frist noch rückwirkend einsetzen – etwa für eine anerkannte Betreuung oder Alltagshilfe. Erst danach verfällt das Angesparte. Genau hier bleibt sonst viel Geld liegen.

Mehr dazu: Entlastungsbetrag.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung zusammen bekommen?

Ja. Viele glauben, sie müssten sich entscheiden – tatsächlich lassen sich beide kombinieren (Kombinationsleistung). Wenn Sie einen Teil Ihres Sachleistungs-Anspruchs über einen Pflegedienst nutzen, erhalten Sie den nicht genutzten Anteil weiterhin anteilig als Pflegegeld. So verbinden Sie professionelle Unterstützung mit Geld zur freien Verfügung, statt auf einen der beiden Wege verzichten zu müssen.

Mehr dazu: Pflegegeld: Höhe & Auszahlung.

Welche Leistungen stehen mir schon mit Pflegegrad 1 zu?

Mehr, als die meisten denken. Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag, auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, auf einen Zuschuss zum Hausnotruf, auf Zuschüsse für den Umbau im Wohnumfeld und auf kostenlose Pflegeberatung. Pflegegrad 1 geht also keineswegs leer aus – nur Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Mehr dazu: Entlastungsbetrag, Hausnotruf, Wohnung altersgerecht umbauen.

Welche Zuschüsse gibt es für Hilfsmittel und den Umbau zu Hause?

Zwei oft übersehene Posten: erstens zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Betteinlagen, die die Pflegekasse monatlich bezuschusst. Zweitens Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnumfeld sicherer machen – etwa ein barrierefreies Bad oder ein Treppenlift. Beides müssen Sie aktiv beantragen; von allein zahlt die Kasse nicht. Die Details und Beträge finden Sie in den verlinkten Artikeln.

Mehr dazu: Pflegebox & Pflegehilfsmittel, Wohnung altersgerecht umbauen.