Was ist Tagespflege?
Tagespflege ist teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI: Tagsüber werden Sie in einer Einrichtung betreut und gepflegt, abends und am Wochenende sind Sie zu Hause. Dafür gibt es ein eigenes Budget der Pflegeversicherung, gestaffelt nach Pflegegrad.
Tagespflege entlastet vor allem dann, wenn Angehörige tagsüber arbeiten oder eine Pause brauchen, die pflegebedürftige Person aber nicht allein bleiben soll. Sie verbindet Betreuung, Gesellschaft und pflegerische Versorgung am Tag mit dem vertrauten Zuhause am Abend — ein Mittelweg zwischen häuslicher Pflege und vollstationärem Heim.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Wie viel die Pflegekasse zahlt, hängt vom Pflegegrad ab: Ab Pflegegrad 2 steht ein eigenes monatliches Tagespflege-Budget zur Verfügung, das mit jedem Grad steigt. Die folgenden Beträge gelten je Monat und werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet.
| Pflegegrad |
Tagespflege €/Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 721 |
| Pflegegrad 3 | 1.357 |
| Pflegegrad 4 | 1.685 |
| Pflegegrad 5 | 2.085 |
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf dieses teilstationäre Budget. Dafür lässt sich dort der Entlastungsbetrag einsetzen — mehr dazu im Abschnitt unten.
Für 2026 wurden die Beträge nicht erhöht (Nullrunde); fortgeschrieben aus dem Vorjahr. Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Tagespflege schmälert Ihr Pflegegeld nicht
Tagespflege kommt obendrauf: Sie wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet, sondern hat ein eigenes Budget (§ 41 SGB XI). Wenn Sie Tagespflege nutzen, bleibt Ihr Pflegegeld also in voller Höhe erhalten — das ist der entscheidende Unterschied zur Kombinationsleistung.
Konkret heißt das: Pflegen Angehörige zu Hause weiter und besucht die pflegebedürftige Person zusätzlich die Tagespflege, läuft beides nebeneinander. Das volle Pflegegeld fließt weiter, und das Tagespflege-Budget steht zusätzlich bereit. Auch neben der Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst bleibt die Tagespflege ein eigener Topf.
Was das Budget abdeckt – und was nicht
Das Budget deckt Pflege, Betreuung und die Fahrt zur Einrichtung: Pflege und Betreuung in der Tagespflege sowie der Fahrdienst für Hin- und Rückweg sind enthalten. Nicht abgedeckt sind Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung — diese tragen Sie als Eigenanteil.
Diesen Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten können Sie über den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat abdecken (§ 45b SGB XI). Wie dieser Betrag funktioniert und wofür er sonst noch gilt, zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag.
Quellen: § 41 SGB XI (teilstationäre Pflege), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag).