Ratgeber · Pflege

Pflegesachleistung: ambulante Pflege über die Pflegekasse

Was die Pflegekasse für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zahlt, wie sich Pflegesachleistung und Pflegegeld kombinieren lassen und was mit ungenutztem Budget passiert — Schritt für Schritt erklärt.

Stand: Juni 2026

Was ist die Pflegesachleistung?

Die Pflegesachleistung ist ein monatliches Budget der Pflegeversicherung für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Sie steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.

Mit der Pflegesachleistung kommt ein Pflegedienst zu Ihnen nach Hause und übernimmt pflegerische Aufgaben — etwa Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden oder die Unterstützung im Haushalt. Welchen zugelassenen Dienst Sie beauftragen, wählen Sie selbst. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung; dort greifen andere Leistungen. Wie Sie einen Pflegegrad bekommen, zeigt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Wie viel die Pflegekasse zahlt, hängt vom Pflegegrad ab: Ab Pflegegrad 2 steigt das monatliche Sachleistungsbudget mit jedem Grad. Die folgenden Beträge gelten je Monat und werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet — Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch.

Pflegegrad Pflegesachleistung
€/Monat
Pflegegrad 2 796
Pflegegrad 3 1.497
Pflegegrad 4 1.859
Pflegegrad 5 2.299

Für 2026 wurden die Beträge nicht erhöht (Nullrunde); fortgeschrieben aus dem Vorjahr. Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen.

Pflegegeld, Sachleistung oder beides?

Sie haben die Wahl: Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen — Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt — oder beides als Kombinationsleistung, wenn sich beide die Pflege teilen. Sie müssen sich also nicht starr für einen Weg entscheiden.

Zum Vergleich: Das volle Pflegegeld reicht von 347 €/Monat bei Pflegegrad 2 bis 990 €/Monat bei Pflegegrad 5 — und liegt damit in jedem Pflegegrad deutlich unter dem Sachleistungsbudget aus dem Abschnitt oben. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegeld: Höhe und Auszahlung.

Bei der Kombinationsleistung gilt eine einfache Mechanik: Je mehr Sie vom Sachleistungsbudget für den Pflegedienst nutzen, desto geringer fällt das anteilige Pflegegeld aus — die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld nur noch in Höhe des nicht genutzten Anteils. So bleibt die Pflege durch Angehörige weiterhin anerkannt, auch wenn ein Dienst einen Teil übernimmt.

Wenn das Budget nicht reicht

Wenn das Budget nicht reicht, zahlen Sie die Differenz selbst: Die Beträge aus der Tabelle sind ein monatlicher Höchstbetrag. Kostet der Pflegedienst mehr, als das Sachleistungsbudget Ihres Pflegegrads hergibt, wird der Mehrbedarf zum Eigenanteil.

Bevor Sie draufzahlen, lohnt sich der Blick auf weitere Töpfe: Eine Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann vorübergehende Spitzen auffangen, und bei dauerhaft höherem Hilfebedarf ist eine Höherstufung in einen höheren Pflegegrad zu prüfen — dann steigt auch das Sachleistungsbudget.

Wenn Sie das Budget nicht ausschöpfen

Wenn Sie das Budget nicht ausschöpfen, können Sie bis zu 40 % des nicht genutzten Sachleistungsbetrags in nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln — etwa Betreuungs- oder Haushaltshilfen (Umwandlungsanspruch).

Wichtig: Es gilt jeweils ein monatlicher Höchstbetrag, und nicht genutztes Budget verfällt zum Monatsende — es lässt sich nicht ansparen. Unabhängig davon steht Ihnen zusätzlich der Entlastungsbetrag für Betreuung und Hilfe im Alltag zu. Welche Leistungen sonst oft ungenutzt bleiben, zeigt der Überblick Welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen.

So nutzen Sie die Pflegesachleistung

So nutzen Sie die Pflegesachleistung: Ab Pflegegrad 2 melden Sie den Bedarf bei Ihrer Pflegekasse an, wählen einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst frei aus und lassen ihn die Pflege direkt mit der Kasse abrechnen. Einen gesonderten Antrag für jede Leistung brauchen Sie dafür nicht.

  • Pflegegrad prüfen. Erst ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch — bei Pflegegrad 1 gibt es andere Leistungen.
  • Pflegekasse informieren. Teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie die Pflegesachleistung in Anspruch nehmen möchten.
  • Dienst frei wählen. Sie können jeden zugelassenen ambulanten Pflegedienst beauftragen und auch wieder wechseln.
  • Kombination bedenken. Wenn Angehörige mitpflegen, kann die Mischung aus Pflegegeld und Sachleistung die bessere Lösung sein.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Pflegesachleistung aufs Konto?
Nein. Die Pflegesachleistung wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet, nicht an Sie ausgezahlt. Wie das gemeint ist, erklärt der Abschnitt „Was ist die Pflegesachleistung?".
Kann ich den Pflegedienst frei wählen?
Ja, Sie können jeden zugelassenen ambulanten Pflegedienst wählen. Worauf es beim Start ankommt, steht im Abschnitt „So nutzen Sie die Pflegesachleistung".
Was ist der Unterschied zum Pflegegeld?
Pflegegeld bekommen Sie ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen; die Pflegesachleistung ist ein Budget für einen Pflegedienst. Beides lässt sich auch mischen — mehr im Abschnitt „Pflegegeld, Sachleistung oder beides?".
Verfällt ungenutztes Budget?
Das monatliche Sachleistungsbudget verfällt, wenn es nicht genutzt wird. Ein Teil lässt sich aber für anerkannte Alltagsunterstützung umwidmen — siehe „Wenn Sie das Budget nicht ausschöpfen".