Was kostet ein Treppenlift?
Den einen Preis gibt es nicht — er hängt vor allem von der Treppe und vom Modell ab. Entscheidend sind die Form der Treppe (gerade oder kurvig), die Zahl der Etagen, ob der Lift innen oder außen montiert wird sowie die Ausstattung. Eine gerade Treppe lässt sich mit einem Standardmodell ausstatten; eine kurvige Treppe braucht eine Maßanfertigung und ist deutlich teurer.
| Art des Lifts | Marktpreisspanne Anbieterangaben, Stand 06/2026 · inkl. Einbau |
|---|---|
| Sitzlift, gerade Treppe | 3.500–6.000 € 1 |
| Sitzlift, kurvige Treppe | 8.000–15.000 € 2 |
| Plattformlift (Rollstuhl) | ab 9.000 € 3 |
Die Preise verstehen sich einschließlich Einbau. Es sind Anbieterangaben, keine amtlichen Werte und keine Zusage — verbindlich ist allein ein Kostenvoranschlag. Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung und Prüfung; diese fallen je nach Anbieter und Wartungsvertrag unterschiedlich aus.
Welche Zuschüsse gibt es?
Ein Treppenlift muss selten allein bezahlt werden. Mehrere Fördertöpfe kommen infrage — sie lassen sich kombinieren, dürfen dieselbe Kostenposition aber nicht doppelt fördern.
- Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI): bis 4.180 € je Maßnahme 4 je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad — wie Sie ihn bekommen, zeigt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
- KfW-Zuschuss 455-B („Altersgerecht Umbauen"): für eine Einzelmaßnahme bis 2.500 € 5 , für das Komplettpaket bis 6.250 € 6 . Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
- KfW-Kredit 159: ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € 7 — unabhängig vom Pflegegrad.
- Krankenkasse: Für den Treppenlift selbst zahlt sie in der Regel nicht, denn er gilt nicht als medizinisches Hilfsmittel. Zuständig ist stattdessen die Pflegekasse.
- Steuer (§ 35a EStG): bis 1.200 €/Jahr 8 Steuerermäßigung (20 % der Arbeitskosten). Ein verbleibender Eigenanteil lässt sich unter Umständen zusätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
- Landesprogramme: Je nach Bundesland gibt es weitere Zuschüsse oder Darlehen — ein Blick auf die Programme des eigenen Bundeslands lohnt sich.
Einen Überblick über alle Förderwege – Pflegekasse, KfW und ihre Kombination – finden Sie unter Wohnung altersgerecht umbauen.
Was bleibt am Ende?
Wie viel am Ende selbst zu tragen ist, zeigt am besten ein Beispiel.
In der richtigen Reihenfolge
Wer die Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, schöpft die Förderung aus und vermeidet teure Fehler.
- Mehrere Angebote vergleichen. Holen Sie Kostenvoranschläge von mehreren Anbietern ein — Preise und Leistungen unterscheiden sich deutlich.
- Anträge vor der Auftragsvergabe stellen. Erst die Förderung beantragen, dann beauftragen. Wer zuerst kauft, verliert in der Regel den Anspruch.
- Mit anerkanntem Pflegegrad starten. Der Pflegekassen-Zuschuss setzt einen Pflegegrad voraus — der Ratgeber Pflegegrad beantragen führt durch das Verfahren.
- Kostenvoranschläge beilegen. Den Förderanträgen die Angebote beifügen; das beschleunigt die Bearbeitung.
- Kostenlose Wohnberatung nutzen. Wohnberatungsstellen und Pflegestützpunkte beraten unverbindlich und helfen, die passenden Töpfe zu kombinieren.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?
Bekomme ich Zuschüsse auch ohne anerkannten Pflegegrad?
Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?
Kann ich mehrere Zuschüsse kombinieren?
Quellen
- Marktpreisspanne (Sitzlift für eine gerade Treppe, inkl. Einbau). Anbieterangaben, kein Festbetrag und kein Leistungsanspruch — verbindlich ist allein das Angebot Ihres Anbieters. · Anbieterangaben, Stand 06/2026
- Marktpreisspanne (Sitzlift für eine kurvige Treppe (Maßanfertigung), inkl. Einbau). Anbieterangaben, kein Festbetrag und kein Leistungsanspruch — verbindlich ist allein das Angebot Ihres Anbieters. · Anbieterangaben, Stand 06/2026
- Marktpreisspanne (Plattformlift für Rollstuhl, inkl. Einbau). Anbieterangaben, kein Festbetrag und kein Leistungsanspruch — verbindlich ist allein das Angebot Ihres Anbieters. · Anbieterangaben, Stand 06/2026
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
- KfW-Merkblatt 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Stand 04/2026): 10 % der förderfähigen Kosten, max. 25.000 € je Wohneinheit · ab 8.4.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
- KfW-Merkblatt 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Stand 04/2026): 12,5 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € je Wohneinheit · ab 8.4.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
- KfW-Merkblatt 159 „Altersgerecht Umbauen — Kredit“ (Merkblatt-Stand 10/2023) · geprüft am 18.8.2026
- § 35a Abs. 3 EStG — 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € je Jahr und Haushalt · geprüft am 18.8.2026
Diese Seite zitieren: ·