Geld & Leistungen
- Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026: alle Beträge auf einen Blick
- Welche Pflegeleistungen stehen mir zu? Das Geld, das viele liegen lassen
- Pflegegeld: Höhe, Anspruch und Auszahlung
- Pflegesachleistung: ambulante Pflege über die Pflegekasse
- Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat richtig nutzen
- Verhinderungspflege 2026: Anspruch, Budget & Antrag
- Kurzzeitpflege 2026: Anspruch, Budget & Antrag
Im Bereich Geld & Leistungen finden Sie alle Ratgeber dazu, was die Pflegeversicherung finanziell leistet. Die zentrale Übersicht stellt die Pflegeleistungen nach Pflegegrad nebeneinander – vom Pflegegeld über die Pflegesachleistung und die Tagespflege bis zum Entlastungsbetrag, den Pflegehilfsmitteln und den Zuschüssen zu Hausnotruf und Wohnraumanpassung. Jeder Betrag ist dort mit Quelle und Stand belegt.
Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad, während die Pflegesachleistung einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst finanziert; beide lassen sich als Kombinationsleistung zusammen nutzen. Der Entlastungsbetrag nach § 45b lässt sich für zusätzliche Unterstützung einsetzen und, wenn er nicht genutzt wird, bis ins Folgejahr ansparen. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit 2025 ein gemeinsames Budget für die Ersatzpflege. Wie das Pflegegeld ausgezahlt wird und was mit ungenutztem Sachleistungsbudget geschieht, behandeln die einzelnen Ratgeber.
Viele dieser Leistungen lassen sich kombinieren, ansparen oder stapeln – und bleiben trotzdem oft ungenutzt, weil sie kaum bekannt sind. Die Ratgeber hier erklären jede Leistung einzeln, damit Sie nichts liegen lassen.