Pflege & Betreuung
- Tagespflege: Was die Pflegekasse zahlt – und warum es Ihr Pflegegeld nicht schmälert
- Eigenanteil im Pflegeheim 2026: Was Sie selbst zahlen – und warum er mit der Zeit sinkt
- Beratungsbesuch nach § 37.3: Was sich 2026 ändert
- Landespflegegeld & Pflegeberatung in München
Im Bereich Pflege & Betreuung geht es darum, wie die Versorgung im Alltag organisiert wird – zu Hause, in einer Tagespflege oder im Pflegeheim.
Die Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung: Tagsüber werden Sie in einer Einrichtung betreut, abends sind Sie zu Hause; die Pflegekasse zahlt dafür ein eigenes Budget, während die Verpflegung als Eigenanteil bleibt. Beim vollstationären Pflegeheim tragen Bewohner einen Eigenanteil, dessen pflegebedingter Teil für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch ist und mit der Aufenthaltsdauer durch den Leistungszuschlag sinkt. Zur häuslichen Pflege gehört außerdem der Beratungsbesuch nach § 37.3, der seit 2026 für Pflegegeld-Beziehende der Pflegegrade 2 bis 5 halbjährlich Pflicht ist.
In München kommt eine regionale Besonderheit hinzu: das bayerische Landespflegegeld und kostenlose Pflegeberatung vor Ort – Details dazu im München-Ratgeber. Wie die einzelnen Leistungen funktionieren und was sie kosten, erklären die Beiträge im Detail.