Pflegegrad bekommen

Pflegerin und älterer Mann im Rollstuhl schauen gemeinsam auf ein Tablet

Im Bereich Pflegegrad bekommen begleiten wir Sie vom ersten Antrag bis zum Bescheid. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen.

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse; anschließend beurteilt der Medizinische Dienst bei einem Begutachtungstermin, wie selbstständig der Alltag noch bewältigt wird. Auf diesen Termin können Sie sich vorbereiten, indem Sie einen normalen Tag zeigen und nichts beschönigen. Aus der Begutachtung ergibt sich der Pflegegrad von 1 bis 5.

Pflegegrad 1 bringt zwar kein Pflegegeld, aber echte Ansprüche wie den Entlastungsbetrag; ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld und Sachleistung hinzu, die mit jedem Grad steigen. Was jeder einzelne Grad umfasst, zeigen die Ratgeber zu den Pflegegraden 1 bis 5.