Was kostet ein barrierefreier Badumbau?
Wie viel ein Umbau kostet, hängt vor allem vom Umfang ab: Wird nur die Wanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzt, oder soll das ganze Bad barrierefrei werden? Eine große Rolle spielt außerdem die Bausubstanz — im Altbau sind oft Estrich, Abdichtung und Leitungen mit zu erneuern — sowie die gewählte Ausstattung.
| Maßnahme | Marktpreisspanne Anbieterangaben, Stand 06/2026 · inkl. Einbau |
|---|---|
| Bodengleiche Dusche | 3.000–8.000 € 1 |
| Komplettes barrierefreies Bad | 12.000–25.000 € 2 |
Die Werte sind Anbieterangaben, keine amtlichen Zahlen und keine Zusage — verbindlich ist allein ein Kostenvoranschlag. Häufig unterschätzt werden zudem die Nebenkosten: Im Altbau kommen für Estrich, Abdichtung und neue Leitungen schnell weitere Posten hinzu, die im Erstangebot noch nicht auftauchen. Lassen Sie diese vorab mit prüfen.
Wird der Umbau von der Badewanne zur Dusche gefördert?
Ja. Der Tausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche ist der häufigste barrierefreie Badumbau – und er wird genauso gefördert: von der Pflegekasse als eigene Maßnahme, von der KfW als Einzelmaßnahme. Die ungefähren Kosten zeigt die Tabelle oben; welche Töpfe infrage kommen, steht im Abschnitt „Welche Zuschüsse gibt es?".
Barrierefrei oder barrierearm?
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, machen beim Umbau aber einen großen Unterschied. Barrierefrei meint den strengen Standard nach DIN 18040-2: rollstuhlgerecht, mit festen Maßen für Bewegungsflächen und Türbreiten. Das ist aufwendig und teuer.
Für viele ältere Menschen reicht eine barrierearme, altersgerechte Lösung: eine bodengleiche Dusche, gut erreichbare Haltegriffe, ein rutschhemmender Boden und ein Sitzplatz. Das schafft Sicherheit, braucht weniger Platz und kostet deutlich weniger — ohne den vollen DIN-Standard.
Welche Zuschüsse gibt es?
Den Umbau muss selten allein bezahlt werden. Mehrere Fördertöpfe kommen infrage — sie lassen sich kombinieren, dürfen dieselbe Kostenposition aber nicht doppelt fördern.
- Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI): bis 4.180 € je Maßnahme 3 je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad — wie Sie ihn bekommen, zeigt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
- KfW-Zuschuss 455-B („Altersgerecht Umbauen"): für eine Einzelmaßnahme bis 2.500 € 4 , für das Komplettpaket bis 6.250 € 5 . Damit eine Dusche gefördert wird, gelten Voraussetzungen: bodengleich mit maximal 2 cm Schwelle, mindestens 120 × 120 cm Fläche und rutschhemmende Fliesen (mindestens R10). Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
- KfW-Kredit 159: ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € 6 — unabhängig vom Pflegegrad.
- Krankenkasse: Den baulichen Umbau zahlt sie nicht. Einzelne Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung — etwa Haltegriffe oder einen Duschhocker — kann sie aber übernehmen.
- Steuer (§ 35a EStG): bis 1.200 €/Jahr 7 Steuerermäßigung ( 20 % 8 der Arbeitskosten). Ein verbleibender Eigenanteil lässt sich unter Umständen zusätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
- Landesprogramme: Je nach Bundesland gibt es weitere Zuschüsse oder Darlehen — ein Blick auf die Programme des eigenen Bundeslands lohnt sich.
Einen Überblick über alle Förderwege – Pflegekasse, KfW und ihre Kombination – finden Sie unter Wohnung altersgerecht umbauen.
Was bleibt am Ende?
Wie viel am Ende selbst zu tragen ist, zeigt am besten ein Beispiel.
In der richtigen Reihenfolge
Wer die Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, schöpft die Förderung aus und vermeidet teure Fehler. Soll auch das Treppensteigen leichter werden, hilft der Ratgeber Treppenlift: Kosten und Zuschüsse mit denselben Förderwegen weiter.
- Mehrere Angebote vergleichen. Holen Sie Kostenvoranschläge von mehreren Betrieben ein — Preise und Leistungen unterscheiden sich deutlich.
- Anträge vor der Auftragsvergabe stellen. Erst die Förderung beantragen, dann beauftragen. Wer zuerst beauftragt, verliert in der Regel den Anspruch.
- Mit anerkanntem Pflegegrad starten. Der Pflegekassen-Zuschuss setzt einen Pflegegrad voraus — der Ratgeber Pflegegrad beantragen führt durch das Verfahren.
- Kostenvoranschläge beilegen. Den Förderanträgen die Angebote beifügen; das beschleunigt die Bearbeitung.
- Kostenlose Wohnberatung nutzen. Wohnberatungsstellen und Pflegestützpunkte beraten unverbindlich und helfen, die passenden Töpfe zu kombinieren.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse den Badumbau?
Brauche ich einen Pflegegrad?
Muss der Antrag vor dem Umbau gestellt werden?
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm?
Zahlt die Pflegekasse den Umbau von der Wanne zur Dusche?
Quellen
- Marktpreisspanne (Einbau einer bodengleichen Dusche). Anbieterangaben, kein Festbetrag und kein Leistungsanspruch — verbindlich ist allein das Angebot Ihres Anbieters. · Anbieterangaben, Stand 06/2026
- Marktpreisspanne (Komplettes barrierefreies Bad nach DIN 18040-2). Anbieterangaben, kein Festbetrag und kein Leistungsanspruch — verbindlich ist allein das Angebot Ihres Anbieters. · Anbieterangaben, Stand 06/2026
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
- KfW-Merkblatt 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Stand 04/2026): 10 % der förderfähigen Kosten, max. 25.000 € je Wohneinheit · ab 8.4.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
- KfW-Merkblatt 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Stand 04/2026): 12,5 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € je Wohneinheit · ab 8.4.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
- KfW-Merkblatt 159 „Altersgerecht Umbauen — Kredit“ (Merkblatt-Stand 10/2023) · geprüft am 18.8.2026
- § 35a Abs. 3 EStG — 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € je Jahr und Haushalt · geprüft am 18.8.2026
- § 35a EStG · Stand 06/2026
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