Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3?
Der Beratungsbesuch — im Gesetz Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI genannt — ist ein regelmäßiges Gespräch bei Ihnen zu Hause. Eine Pflegefachkraft schaut sich Ihre Pflegesituation an, gibt praktische Tipps und weist auf Leistungen hin, die Ihnen vielleicht noch zustehen. Gedacht ist er als Unterstützung, nicht als Kontrolle.
Für viele Familien ist er trotzdem vor allem eines: ein Pflichttermin, der eingehalten werden muss, damit das Pflegegeld weiterläuft. Genau hier hat sich 2026 etwas Wichtiges geändert.
Was hat sich 2026 geändert?
Seit Anfang 2026 müssen alle Pflegegrade von 2 bis 5 den Beratungsbesuch nur noch halbjährlich abrufen — also zweimal im Jahr. Davor galt für die Pflegegrade 4 und 5 eine strengere Regel: Sie mussten den Termin alle drei Monate nachweisen, also viermal jährlich.
Für Familien mit einem schwer pflegebedürftigen Angehörigen ist das eine spürbare Entlastung — zwei Pflichttermine weniger pro Jahr, die zwischen Pflege, Arztwegen und Alltag organisiert werden mussten. Wer bei Pflegegrad 4 oder 5 weiterhin öfter Beratung möchte, darf den Termin freiwillig auch vierteljährlich wahrnehmen; kostenlos bleibt er ohnehin.
Wer muss den Beratungsbesuch abrufen?
Verpflichtend ist der Besuch nur, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und die Pflege zu Hause selbst organisieren — also durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, ohne ambulanten Pflegedienst.
Sobald ein Pflegedienst regelmäßig mitversorgt (reine Sachleistung oder Kombination), wird der Besuch freiwillig — der Dienst sichert die Qualität ja ohnehin. Auch bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflicht, weil dort kein reguläres Pflegegeld gezahlt wird. Freiwillig und kostenlos können Sie die Beratung aber in beiden Fällen halbjährlich nutzen.
Was passiert, wenn ich den Termin versäume?
Wird der Pflichttermin nicht rechtzeitig nachgewiesen, meldet sich die Pflegekasse meist zuerst mit einer Erinnerung und einer kurzen Nachfrist. Verstreicht auch die, kürzt die Kasse das Pflegegeld — in der Praxis um 50 % 1 . Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld sogar ganz wegfallen.
Wie läuft so ein Besuch ab?
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, in der Regel für eine gute halbe Stunde. Sie schaut sich an, wie die Pflege läuft, ob die pflegende Person überlastet ist, und ob Hilfsmittel oder Umbauten helfen würden.
Sehen Sie den Termin als Gelegenheit, nicht als Last: Fragen Sie aktiv nach Entlastungsmöglichkeiten, nach einer möglichen Höherstufung des Pflegegrads oder nach Zuschüssen, die Sie noch nicht nutzen. Lassen Sie sich vom ausgefüllten Nachweisformular eine Kopie für Ihre Unterlagen geben.
Diese Neuregelung im Gesamtbild: Pflegereform 2026: Überblick.
Häufige Fragen
Kostet mich der Beratungsbesuch etwas?
Kann der Besuch auch per Video stattfinden?
Wer darf den Beratungsbesuch durchführen?
Muss ich mich selbst um den Termin kümmern?
Quellen
- § 37 Abs. 6 SGB XI · Stand 2026
- § 37 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
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