Ratgeber · Pflege

Pflegereform 2026: Was schon gilt – und was noch kommt

Die Pflegereform sorgt für Verunsicherung. Der Überblick: welche Änderungen 2026 bereits gelten, was für 2027 geplant – aber noch nicht beschlossen – ist, und was das für Sie bedeutet.

Stand: August 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Rund um die Pflege ändert sich gerade viel – und das verunsichert viele Familien. Dabei muss man zwei Dinge auseinanderhalten: Einige Änderungen gelten bereits seit Anfang 2026. Eine größere Reform ist zusätzlich geplant, aber noch nicht beschlossen. Dieser Überblick ordnet beides ein und führt Sie zu den Details.

Wo steht die Pflegereform gerade?

Die Pflegereform liegt weiterhin nur als Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 vor. Ein Kabinettsbeschluss steht aus und wurde mehrfach verschoben; nach der aktuellen Planung der Bundesregierung soll sich das Bundeskabinett im September 2026 damit befassen. Auch der Bundestag hat noch nicht beraten. Ob das geplante Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 hält, ist deshalb offen.

Für Ihre Ansprüche ändert sich dadurch nichts: Bis ein Gesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gelten die heutigen Leistungen und Beträge unverändert.

Was 2026 bereits gilt

Zum 1. Januar 2026 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Pflege entbürokratisieren soll. Diese Änderungen sind geltendes Recht und betreffen Sie schon heute:

  • Verhinderungspflege – kürzere Frist zum Abrechnen: Kosten lassen sich nur noch für das laufende und das vorherige Jahr einreichen. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch. Mehr dazu: Verhinderungspflege: Abrechnungsfrist ab 2026 verkürzt.
  • Digitale Pflege-Apps (DiPA) – neues Budget: Die Pflegekasse zahlt jetzt mehr für Pflege-Apps – allerdings gibt es bislang noch keine zugelassene App. Mehr dazu: Digitale Pflege-Apps (DiPA).
  • Beratungsbesuch nach § 37.3 – weniger Aufwand: Für höhere Pflegegrade wurde der verpflichtende Beratungsbesuch reduziert. Mehr dazu: Beratungsbesuch nach § 37.3.
  • Geld bei verspäteter Bearbeitung: Entscheidet die Pflegekasse zu spät über Ihren Antrag, steht Ihnen eine Entschädigung pro Woche Verzögerung zu – seit 2026 ist klarer geregelt, bis wann sie zahlen muss. Mehr dazu: Pflegekasse entscheidet zu spät?.
  • Pflegegeld – keine Erhöhung 2026: Die Beträge bleiben auf dem Stand von 2025. Mehr dazu: Steigt das Pflegegeld 2026?.

Was zusätzlich geplant ist – aber noch nicht gilt

Über die schon geltenden Punkte hinaus arbeitet die Bundesregierung an einer größeren Reform, dem Pflegeneuordnungsgesetz. Wichtig: Das ist bisher nur ein Entwurf. Er war zuletzt noch nicht einmal im Kabinett beschlossen, und der Zeitplan verschiebt sich. Bis ein Gesetz tatsächlich verkündet ist, ändert sich an Ihren Leistungen nichts.

Geplant sind unter anderem ein Umbau der Leistungen auf neue Budgets, strengere Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad und Kürzungen – besonders im Pflegegrad 1. Was davon am Ende kommt, ist offen. Mehr dazu: Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?.

Warum die Reform kommt – und was kritisiert wird

Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung. Die Bundesregierung will sie stabilisieren, Bürokratie abbauen und stärker auf Vorbeugung setzen. Sozialverbände, Pflegekassen und Kommunen kritisieren den Entwurf dagegen als unausgewogen – die Lasten träfen vor allem Pflegebedürftige und Beitragszahlende. Wie das Gesetz am Ende aussieht, entscheidet das weitere Verfahren in Bundestag und Bundesrat.

Was Sie jetzt tun können

  • Nutzen Sie, was schon gilt: Die Änderungen aus 2026 sind geltendes Recht – holen Sie sich, was Ihnen zusteht.
  • Bleiben Sie bei der geplanten Reform gelassen: Solange nichts beschlossen ist, ändert sich nichts. Bestehende Einstufungen sollen geschützt werden.
  • Verlassen Sie sich nicht auf Schlagzeilen: Den verlässlichen Stand bekommen Sie bei einem Pflegestützpunkt, Ihrer Pflegekasse oder einem Sozialverband.

Einen vollständigen Überblick, was Ihnen heute schon zusteht, gibt die Übersicht alle Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026 in einer Tabelle.

Häufige Fragen

Ist die Pflegereform schon beschlossen?
Nein. Es gibt bisher nur einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. Juni 2026. Der Kabinettsbeschluss wurde mehrfach verschoben, der Bundestag hat noch nicht beraten. Bis ein Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gilt das heutige Recht unverändert.
Ändert sich jetzt etwas an meinen Leistungen?
Was 2026 in Kraft getreten ist, gilt schon. Die geplanten Änderungen greifen erst, wenn daraus ein Gesetz wird – das ist bisher nicht der Fall.
Wird der Pflegegrad 1 abgeschafft?
Nein. Alle fünf Pflegegrade bleiben. Geplant sind aber Kürzungen bei den Leistungen für Pflegegrad 1.
Ab wann könnte die große Reform gelten?
Geplant ist ein Inkrafttreten 2027. Der Zeitplan ist aber unsicher und kann sich verschieben.

Quellen

  1. Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), BMG, 4. Juni 2026 ·
  2. BMG, Gesetzgebungsverfahren Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ·

Diese Seite zitieren: ·