Ratgeber · Pflege

Digitale Pflege-Apps (DiPA): neues Budget ab 2026 – aber noch keine App verfügbar

Seit 2026 zahlt die Pflegekasse für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – für die App und für die Begleitung durch einen Pflegedienst. Der Haken: Im offiziellen Verzeichnis steht bislang keine einzige App.

Stand: Juni 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Pflege-Apps, die die Pflegekasse bezahlt – das klingt gut, und seit dem 1. Januar 2026 ist das Budget dafür neu geregelt. Diese „digitalen Pflegeanwendungen" (kurz: DiPA) sollen den Pflegealltag zu Hause erleichtern. Doch es gibt einen Haken, den viele Ratgeber verschweigen: Stand heute gibt es noch keine einzige zugelassene App. Was das für Sie bedeutet, lesen Sie hier.

Was DiPA sind

DiPA sind geprüfte Apps oder Web-Programme, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen – zum Beispiel mit Gedächtnistraining, Sturzvorsorge, Erinnerungen an Medikamente oder Hilfen beim Organisieren der Pflege. Die Pflegekasse zahlt aber nicht für jede beliebige App, sondern nur für Anwendungen, die in einem offiziellen Verzeichnis stehen. Dieses Verzeichnis führt das BfArM, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Nicht zu verwechseln mit den DiGA: Das sind Gesundheits-Apps, die die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung zahlt. DiPA kommen dagegen von der Pflegekasse – ganz ohne Rezept.

Was sich 2026 geändert hat

Mit dem BEEP-Gesetz, das seit dem 1. Januar 2026 gilt, wurde das Budget neu aufgeteilt. Die Pflegekasse übernimmt seitdem bis zu 40 € 1 im Monat für die App selbst und zusätzlich bis zu 30 € 2 im Monat, wenn ein ambulanter Pflegedienst Sie bei der Einrichtung oder Nutzung unterstützt.

Außerdem wurde das Zulassungsverfahren vereinfacht, damit endlich die ersten Apps auf den Markt kommen. Und neu ist: Auch Anwendungen, die ausschließlich pflegende Angehörige entlasten, sind jetzt ausdrücklich anspruchsberechtigt.

Die verkürzte Abrechnungsfrist bei der Verhinderungspflege ist eine weitere Änderung 2026, die Sie kennen sollten.

Der Haken: Noch gibt es keine zugelassene App

So gut das klingt – aktuell können Sie das Geld praktisch noch nicht nutzen. Im Verzeichnis des BfArM ist bislang keine einzige DiPA gelistet. Der gesetzliche Rahmen besteht zwar schon seit Jahren, doch bis heute hat es kein Hersteller durch das Zulassungsverfahren geschafft. Mit den vereinfachten Regeln sollen die ersten Anwendungen im Laufe von 2026 kommen – ein festes Datum gibt es aber nicht.

Was das praktisch heißt: Wenn Ihnen jemand eine „von der Pflegekasse bezahlte Pflege-App" anbietet, seien Sie vorsichtig. Verlassen Sie sich nicht auf Werbeversprechen, sondern prüfen Sie selbst, ob eine App offiziell gelistet ist.

Wer Anspruch hat

Anspruch haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden – unabhängig davon, welcher Pflegegrad vorliegt. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie nicht. Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse, sobald eine passende App im Verzeichnis steht.

Gut zu wissen: Das DiPA-Budget gibt es zusätzlich zu Ihren anderen Leistungen. Es wird nicht mit Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Entlastungsbetrag verrechnet. Welche Leistungen sonst oft ungenutzt bleiben, zeigt der Überblick Das Geld, das viele liegen lassen.

Was Sie jetzt tun können

  • Behalten Sie das Thema im Blick, aber rechnen Sie noch nicht fest mit einer App.
  • Sobald die ersten DiPA gelistet sind, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem Antrag und nach Apps, die zu Ihrer Situation passen.
  • Auch als pflegende Angehörige können Sie profitieren – fragen Sie gezielt nach Anwendungen, die Sie selbst entlasten.
  • Lassen Sie sich nichts verkaufen, das angeblich „die Pflegekasse zahlt", solange es nicht offiziell gelistet ist.

Was sich 2026 sonst ändert: Pflegereform 2026: Überblick.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen DiPA und DiGA?
DiPA sind Pflege-Apps, die die Pflegekasse ohne Rezept zahlt. DiGA sind Gesundheits-Apps, die die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung übernimmt.
Kann ich jetzt schon eine DiPA bekommen?
Stand jetzt nicht. Im offiziellen Verzeichnis des BfArM ist bislang keine DiPA gelistet. Die ersten werden im Laufe von 2026 erwartet, ein festes Datum gibt es nicht.
Brauche ich für eine DiPA ein Rezept vom Arzt?
Nein. Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass die App im Verzeichnis steht.
Wird das DiPA-Budget mit anderen Leistungen verrechnet?
Nein. Das Budget für digitale Pflegeanwendungen gibt es zusätzlich; es wird nicht mit Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Entlastungsbetrag verrechnet.

Quellen

  1. BMG, § 40b SGB XI (digitale Pflegeanwendungen) · Stand 06/2026
  2. BMG, § 40b SGB XI (ergänzende Unterstützungsleistungen) · Stand 06/2026

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