Ratgeber · Pflege

Hausnotruf: Kosten und Zuschuss

Was ein Hausnotruf kostet und was die Pflegekasse dazugibt — mit den Voraussetzungen für den Zuschuss, der Lage ohne Pflegegrad und worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten.

Stand: August 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Was ist ein Hausnotruf — und für wen?

Ein Hausnotruf besteht aus zwei Teilen: einer Basisstation, die an Telefon und Strom angeschlossen wird, und einem kleinen Funksender, den man als Armband oder Kette am Körper trägt. Auf Knopfdruck meldet sich rund um die Uhr eine Notrufzentrale, spricht über die Basisstation mit der Person und schickt Hilfe — Angehörige, den Pflegedienst oder den Rettungsdienst.

Sinnvoll ist das vor allem für Menschen, die allein leben oder sturzgefährdet sind. Schon die Gewissheit, im Notfall sofort jemanden erreichen zu können, gibt Sicherheit — der pflegebedürftigen Person ebenso wie den Angehörigen.

Ist ein Notfallknopf dasselbe wie ein Hausnotruf?

Ja. „Notfallknopf", „Notrufknopf" oder „Alarmknopf" sind Alltagsnamen für den Hausnotruf: Gemeint ist der kleine Funksender, den man als Armband oder Kette trägt und der auf Knopfdruck die Notrufzentrale alarmiert. Zuschuss, Kosten und Voraussetzungen sind daher identisch – alles auf dieser Seite gilt genauso für den Notfallknopf.

Was kostet ein Hausnotruf am Ende selbst?

Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den größten Teil der monatlichen Grundgebühr für einen Hausnotruf. Ihr Eigenanteil ist die Differenz zwischen dem Gerätepreis des Anbieters und dem Kassenzuschuss. Viele Standard-Geräte sind damit nahezu vollständig abgedeckt; nur Zusatzleistungen wie ein Schlüsselsafe oder GPS kosten extra.

Was kostet ein Hausnotruf?

Ein Hausnotruf wird monatlich abgerechnet. Die Grundgebühr für das Basispaket liegt bei 25–30 €/Monat 1 (Marktpreis) . Hinzu kommt einmalig eine Anschluss- bzw. Einrichtungsgebühr für die Bereitstellung des Geräts. Diese Preise setzen die Anbieter selbst; verbindlich ist allein das Angebot Ihres Anbieters.

Zusatzfunktionen kosten extra: etwa eine automatische Sturzerkennung, die auch ohne Knopfdruck auslöst, oder ein mobiler Notruf mit GPS, der auch unterwegs funktioniert. Diese Pakete sind teurer als das Basispaket.

Was zahlt die Pflegekasse?

Bei einem anerkannten Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse am Hausnotruf mit 27 €/Monat 2 (das entspricht 32,13 €/Monat 3 brutto). Dieser Betrag gilt seit dem 1. April 2026; vorher waren es 25,50 €/Monat 4 . Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI. Zusätzlich beteiligen sich die Kassen an den einmaligen Anschlusskosten — die Höhe nennt Ihre Pflegekasse, weil sie sich aus deren Vertrag mit dem Anbieter ergibt.

Den Zuschuss gibt es, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Anerkannter Pflegegrad — schon ab Pflegegrad 1. Wie Sie ihn bekommen, zeigt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
  • Notfallrisiko: Die Person ist überwiegend allein oder kann im Notfall nicht selbst Hilfe rufen.
  • Anerkannter Anbieter: Der Hausnotruf-Dienst muss von der Pflegekasse anerkannt (im Hilfsmittelverzeichnis gelistet) sein.

Ohne Pflegegrad?

Auch ohne Pflegegrad ist ein Hausnotruf möglich — dann allerdings als Selbstzahler: Die monatliche Grundgebühr tragen Sie selbst. Einen Teil der Kosten können Sie unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend machen.

Worauf Sie achten sollten

  • Nur einen anerkannten Anbieter wählen. Nur bei einem von der Pflegekasse anerkannten Dienst gibt es den Zuschuss — sonst zahlen Sie die Grundgebühr komplett selbst.
  • Zusatzfunktionen nach echtem Bedarf. Sturzerkennung oder mobiler GPS-Notruf sind sinnvoll, wenn sie zur Situation passen — aber sie kosten extra. Prüfen Sie, was wirklich gebraucht wird.
  • Schlüssel und Notfallkontakte vorab klären. Damit im Ernstfall schnell jemand in die Wohnung kommt, sollten eine Schlüsselhinterlegung und die Notfallkontakte von Anfang an geregelt sein.

Planen Sie einen größeren altersgerechten Umbau? Den Überblick über die Zuschüsse finden Sie unter Wohnung altersgerecht umbauen.

Welche Leistungen Ihnen darüber hinaus je Pflegegrad zustehen, zeigt die Übersicht alle Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026 in einer Tabelle.

Auch bei Hörgeräten übernimmt die Krankenkasse einen festen Betrag — mehr dazu im Ratgeber zu Hörgeräte-Kosten und Zuschüssen.

Häufige Fragen

Ist der Hausnotruf mit Pflegegrad kostenlos?
Bei einem von der Pflegekasse anerkannten Anbieter deckt der Zuschuss die monatliche Grundgebühr des Basispakets meist vollständig — dann bleibt kein Eigenanteil. Zusatzfunktionen kosten extra. Mehr im Abschnitt „Was zahlt die Pflegekasse?".
Welcher Pflegegrad ist nötig?
Der Zuschuss gilt bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist neben dem anerkannten Pflegegrad, dass die Person überwiegend allein ist bzw. ein Notfallrisiko besteht. Die Voraussetzungen nennt der Abschnitt „Was zahlt die Pflegekasse?".
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Nein. Der Hausnotruf-Zuschuss läuft über die Pflegekasse und setzt keinen ärztlichen Rezeptweg voraus, sondern einen anerkannten Pflegegrad und einen anerkannten Anbieter — siehe Abschnitt „Was zahlt die Pflegekasse?".
Zahlt die Pflegekasse auch den mobilen Notruf für unterwegs?
Der Zuschuss deckt die Grundgebühr des klassischen Hausnotrufs für zu Hause. Mobile Lösungen mit GPS für unterwegs gelten als Zusatzfunktion und sind in der Regel selbst zu tragen — mehr im Abschnitt „Was kostet ein Hausnotruf?".
Zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zum Notfallknopf?
Ja. Der Notfallknopf ist der übliche Alltagsname für den Hausnotruf. Die Pflegekasse bezuschusst die monatliche Grundgebühr ab Pflegegrad 1, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – Details im Abschnitt „Was zahlt die Pflegekasse?".

Quellen

  1. Marktpreisspanne (Monatliche Grundgebühr Hausnotruf-Basispaket). Anbieterangaben, kein Festbetrag und kein Leistungsanspruch — verbindlich ist allein das Angebot Ihres Anbieters. · Anbieterangaben, Stand 06/2026
  2. § 40 Abs. 1 SGB XI; Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit MAGS NRW und den Landesverbänden der Pflegekassen): Hausnotruf-Pauschale im Basistarif zum 1.4.2026 von 25,50 € auf 27 € netto erhöht · ab 1.4.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  3. Rechnerisch abgeleitet: 27 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Der Nettobetrag ist über den Pflegewegweiser NRW belegt (Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit MAGS NRW und den Landesverbänden der Pflegekassen) · ab 1.4.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  4. § 40 Abs. 1 SGB XI; Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit MAGS NRW und den Landesverbänden der Pflegekassen): Hausnotruf-Pauschale im Basistarif bis 31.3.2026 · geprüft am 18.8.2026

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