Ratgeber · Pflege

Kurzzeitpflege 2026: Anspruch, Budget & Antrag

Kurzzeitpflege 2026: Wer Anspruch hat, wie viel die Pflegekasse aus dem gemeinsamen Budget zahlt, wie lange sie dauert und welche Kosten Sie selbst tragen.

Stand: Juli 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung, bis die häusliche Versorgung wieder gesichert ist. Anders als bei der Verhinderungspflege zieht die pflegebedürftige Person für einige Zeit in ein Pflegeheim; geregelt ist das in § 42 SGB XI.

Typische Anlässe sind die Zeit direkt nach einer Klinikentlassung, eine Krise in der häuslichen Pflege oder ein geplanter barrierefreier Umbau der Wohnung. Die Kurzzeitpflege überbrückt solche Phasen, in denen die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Anspruch auf Kurzzeitpflege hat, wer mindestens Pflegegrad 2 hat. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf die Leistung; dort lässt sich stattdessen der Entlastungsbetrag einsetzen. Die Kurzzeitpflege teilt sich mit der Verhinderungspflege ein gemeinsames Jahresbudget, aus dem beide Leistungen bezahlt werden.

Ob bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt, klären Sie über Pflegegrad beantragen. Was bei Pflegegrad 1 stattdessen zusteht, zeigt die zugehörige Seite.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Kurzzeitpflege?

Für Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein Jahresbudget von 3.539 € 1 zur Verfügung, das Sie sich mit der Verhinderungspflege teilen. Den Betrag können Sie frei auf beide Leistungen verteilen. Aus diesem Budget zahlt die Kasse bei der Kurzzeitpflege allerdings nur die reinen Pflegekosten.

Seit dem 1. Juli 2025 sind die früher getrennten Töpfe zu einem gemeinsamen Budget zusammengelegt. Wie sich der Betrag aufteilen lässt, erklärt die Übersicht Verhinderungs- und Kurzzeitpflege; die häusliche Alternative beschreibt Verhinderungspflege.

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Kurzzeitpflege ist sinnvoll, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist – etwa direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation der häuslichen Pflege oder wenn die Wohnung erst barrierefrei umgebaut werden muss. Sie überbrückt die Zeit, bis die Versorgung zu Hause wieder gesichert ist.

Steht dagegen nur der Ausfall der privaten Pflegeperson im Vordergrund und kann die Betreuung zu Hause bleiben, ist oft die Verhinderungspflege die passende Leistung.

Welche Kosten übernimmt die Kasse nicht?

Nicht übernommen werden bei der Kurzzeitpflege die sogenannten Hotelkosten: Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten der Einrichtung. Aus dem gemeinsamen Budget zahlt die Pflegekasse nur die reinen Pflegekosten, die das Budget bis zu seiner Höhe abdeckt; die Hotelkosten tragen Sie als Eigenanteil selbst.

Diese Hotelkosten fallen an, weil bei der Kurzzeitpflege – anders als bei der Pflege zu Hause – auch Unterbringung und Verpflegung in der Einrichtung hinzukommen. Sie sind vom reinen Pflegeanteil getrennt zu betrachten. Nicht zu verwechseln ist dieser Eigenanteil mit dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) bei dauerhafter Heimpflege: Eigenanteil im Pflegeheim.

Wie lange gibt es Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege können Sie bis zu 8 Wochen 2 im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit wird Ihr Pflegegeld in der Regel zur Hälfte weitergezahlt, am ersten und letzten Tag voll. Das Zeitkontingent gilt pro Kalenderjahr und wird aus dem gemeinsamen Budget finanziert.

Wie sich das gemeinsame Budget auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege verteilen lässt, zeigt die Übersicht Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wie das Pflegegeld während der Ersatzpflege gezahlt wird, lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld: Höhe und Auszahlung.

Wie beantragen Sie Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Weil die stationären Plätze besonders in der Urlaubszeit knapp sind, lohnt es sich, früh zu planen und einen Platz rechtzeitig zu reservieren. Sammeln Sie alle Belege wie Rechnungen und Bescheide, damit die Abrechnung mit der Pflegekasse reibungslos läuft.

Ob Sie zusätzlich Verhinderungspflege zu Hause nutzen, hängt von Ihrer Situation ab; beide Leistungen greifen auf dasselbe gemeinsame Budget zu und lassen sich im Kalenderjahr kombinieren.

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied liegt im Ort: Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege dagegen läuft zu Hause weiter, wenn die private Pflegeperson ausfällt. Beide Leistungen werden aus demselben gemeinsamen Budget bezahlt und lassen sich flexibel kombinieren.

Die häusliche Variante und ihre Regeln beschreibt im Detail die Seite Verhinderungspflege; wie sich das gemeinsame Budget aufteilt, zeigt die Übersicht beider Leistungen.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es Kurzzeitpflege?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege; dort lässt sich stattdessen der Entlastungsbetrag einsetzen. Näheres im Abschnitt „Wer hat Anspruch …?".
Welche Kosten muss ich bei der Kurzzeitpflege selbst tragen?
Die sogenannten Hotelkosten – also Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten der Einrichtung. Die Pflegekasse zahlt nur die reinen Pflegekosten. Mehr im Abschnitt „Welche Kosten übernimmt die Kasse nicht?".
Wie lange kann ich Kurzzeitpflege im Jahr nutzen?
Für eine begrenzte Wochenzahl pro Kalenderjahr. Das Zeitkontingent teilt sich mit der Verhinderungspflege denselben Geldtopf. Die Einzelheiten stehen im Abschnitt „Wie lange gibt es Kurzzeitpflege?".
Teilen sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein Budget?
Ja. Seit 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget, das Sie frei auf beide Leistungen verteilen können. Wie hoch es ist, steht im Abschnitt „Wie viel zahlt die Pflegekasse …?".
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Kurzzeitpflege ist vollstationär in einer Einrichtung, Verhinderungspflege läuft zu Hause weiter. Bezahlt werden beide aus demselben Budget. Mehr im Abschnitt „Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege …?".

Quellen

  1. § 42a SGB XI (gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  2. BMG, § 39 / § 42 SGB XI · Stand 06/2026

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