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Tagespflege: Was die Pflegekasse zahlt – und warum es Ihr Pflegegeld nicht schmälert

Tagespflege je Pflegegrad: was die Pflegekasse zahlt, wie die Abrechnung mit Pflegesatz läuft und welcher Eigenanteil für Verpflegung bleibt.

Stand: Juli 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Was ist Tagespflege?

Tagespflege ist teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI: Tagsüber werden Sie in einer Einrichtung betreut und gepflegt, abends und am Wochenende sind Sie zu Hause. Dafür gibt es ein eigenes Budget der Pflegeversicherung, gestaffelt nach Pflegegrad.

Tagespflege entlastet vor allem dann, wenn Angehörige tagsüber arbeiten oder eine Pause brauchen, die pflegebedürftige Person aber nicht allein bleiben soll. Sie verbindet Betreuung, Gesellschaft und pflegerische Versorgung am Tag mit dem vertrauten Zuhause am Abend — ein Mittelweg zwischen häuslicher Pflege und vollstationärem Heim.

Wird die Tagespflege vom Pflegegeld abgezogen?

Nein. Die Tagespflege wird nicht auf Ihr Pflegegeld angerechnet. Sie ist eine eigene Leistung der Pflegeversicherung nach § 41 Abs. 3 SGB XI mit einem eigenen Budget. Pflegegeld und Tagespflege erhalten Sie nebeneinander – beides in voller Höhe, solange die pflegebedürftige Person weiterhin zu Hause lebt. Das gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.

Voraussetzung ist die häusliche Pflege: Wer dauerhaft vollstationär im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf das Tagespflege-Budget. Pflegegrad 1 erhält kein eigenes Tagespflege-Budget, kann aber den Entlastungsbetrag für einzelne Tage einsetzen.

Konkret heißt das: Pflegen Angehörige zu Hause weiter und besucht die pflegebedürftige Person zusätzlich die Tagespflege, läuft beides nebeneinander. Das volle Pflegegeld fließt weiter, und das Tagespflege-Budget steht zusätzlich bereit.

Eine Nuance betrifft die Kombinationsleistung: Wer zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst nutzt und Pflegegeld mit Pflegesachleistung kombiniert, bei dem mindert sich das Pflegegeld anteilig um die genutzte Sachleistung. Die Tagespflege bleibt davon aber unberührt – sie hat ihr eigenes Budget und ist anrechnungsfrei.

Auch die geplante Pflegereform 2026 ändert an dieser Trennung zunächst nichts. Solange kein Gesetz beschlossen ist, gelten die heutigen Regeln weiter – das gilt auch für das Pflegegeld 2026. Was die geplante Pflegereform 2027 für Tagespflege und Pflegegeld bedeuten würde, lesen Sie im Artikel zum aktuellen Stand der Kürzungsdebatte.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Wie viel die Pflegekasse zahlt, hängt vom Pflegegrad ab: Ab Pflegegrad 2 steht ein eigenes monatliches Tagespflege-Budget zur Verfügung, das mit jedem Grad steigt. Die folgenden Beträge gelten je Monat und werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet.

Pflegegrad Tagespflege
€/Monat
Pflegegrad 2 721 4
Pflegegrad 3 1.357 4
Pflegegrad 4 1.685 4
Pflegegrad 5 2.085 4

Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf dieses teilstationäre Budget. Dafür lässt sich dort der Entlastungsbetrag einsetzen — mehr dazu im Abschnitt unten.

Für 2026 wurden die Beträge nicht erhöht (Nullrunde); fortgeschrieben aus dem Vorjahr. Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen.

Was das Budget abdeckt – und was nicht

Das Budget deckt Pflege, Betreuung und die Fahrt zur Einrichtung: Pflege und Betreuung in der Tagespflege sowie der Fahrdienst für Hin- und Rückweg sind enthalten. Nicht abgedeckt sind Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung — diese tragen Sie als Eigenanteil.

Diesen Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten können Sie über den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat 5 abdecken (§ 45b SGB XI). Wie dieser Betrag funktioniert und wofür er sonst noch gilt, zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag.

Quellen: § 41 SGB XI (teilstationäre Pflege; Abs. 3: keine Anrechnung auf das Pflegegeld), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag).

Wie funktioniert die Abrechnung der Tagespflege?

Die Abrechnung der Tagespflege läuft überwiegend direkt zwischen Einrichtung und Pflegekasse: Die pflegebedingten Kosten rechnet die Tagespflege bis zur Höhe Ihres Tagespflege-Budgets unmittelbar mit der Pflegekasse ab. Sie selbst erhalten nur eine Rechnung über die Eigenanteile, die das Budget nicht abdeckt.

Eine solche Abrechnung besteht typischerweise aus drei Blöcken. Der erste ist der Pflegesatz – die pflegebedingten Kosten, die nach Pflegegrad gestaffelt sind und die jede Einrichtung einzeln mit den Pflegekassen verhandelt; deshalb fällt der Pflegesatz regional unterschiedlich aus. Hinzu kommen zweitens die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und drittens die Investitionskosten der Einrichtung. Je nach Bundesland kann außerdem eine Ausbildungsumlage anfallen.

Was ist der Pflegesatz in der Tagespflege?

Der Pflegesatz ist der Teil der Tagespflege-Rechnung, der die pflegebedingten Kosten abdeckt: Pflege, Betreuung und die in der Einrichtung nötige medizinische Behandlungspflege. Er wird für jede Einrichtung einzeln mit den Pflegekassen verhandelt, ist nach Pflegegraden gestaffelt und fällt deshalb von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich aus (§§ 84, 85 SGB XI).

Auf der Preisübersicht Ihrer Einrichtung steht der Pflegesatz meist als Tagessatz, getrennt nach Pflegegraden. Genau diesen Posten übernimmt die Pflegekasse — bis zu dem Monatsbetrag, der zu Ihrem Pflegegrad gehört (siehe „Wie viel zahlt die Pflegekasse?"). Liegt der Pflegesatz darüber, zahlen Sie den übersteigenden Teil selbst.

Nicht zum Pflegesatz gehören Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten der Einrichtung. Diese Posten übernimmt die Pflegekasse nicht; sie stehen getrennt auf der Rechnung und bleiben bei Ihnen — die Einzelheiten stehen im Abschnitt zum Eigenanteil.

Weil jeder Pflegesatz einzeln vereinbart wird und dabei die Personal- und Kostenstruktur der Einrichtung einfließt, unterscheiden sich die Sätze von Haus zu Haus. Ein Blick auf die Preisübersicht lohnt sich deshalb vor dem Vertrag: Dort sehen Sie, wie sich Pflegesatz, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten aufteilen.

Was ist der Eigenanteil in der Tagespflege?

Der Eigenanteil in der Tagespflege umfasst die Kostenblöcke, die die Pflegekasse nicht übernimmt: die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten der Einrichtung. Wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt, ist je Einrichtung unterschiedlich, weil Verpflegung und Investitionskosten von Träger zu Träger verschieden kalkuliert werden.

Diesen Eigenanteil können Sie über den Entlastungsbetrag abfedern, der genau für solche Betreuungs- und Zusatzkosten gedacht ist. Nicht zu verwechseln ist er mit dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) im Pflegeheim – der gilt nur vollstationär: Eigenanteil im Pflegeheim.

Häufige Fragen

Wird die Tagespflege vom Pflegegeld abgezogen?
Nein. Tagespflege und Pflegegeld sind zwei getrennte Leistungen. Die Tagespflege wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet – Sie erhalten beides nebeneinander.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze?
Nein. Solange die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet, läuft das Pflegegeld in voller Höhe weiter, auch wenn die pflegebedürftige Person mehrmals pro Woche eine Tagespflege besucht.
Kann ich Tagespflege mit Pflege zu Hause kombinieren?
Ja. Tagespflege ist genau dafür gedacht: tagsüber Betreuung in der Einrichtung, abends und am Wochenende zu Hause. Was das ist, erklärt der Abschnitt „Was ist Tagespflege?".
Wer organisiert die Fahrt zur Tagespflege?
In der Regel die Einrichtung — der Fahrdienst zum Hin- und Rückweg ist Teil des Budgets. Was sonst noch enthalten ist, steht im Abschnitt „Was das Budget abdeckt – und was nicht".
Hat Pflegegrad 1 Anspruch auf Tagespflege?
Auf das teilstationäre Budget nicht. Pflegegrad 1 kann dafür den Entlastungsbetrag einsetzen. Näheres im Abschnitt „Wie viel zahlt die Pflegekasse?".
Warum ist der Eigenanteil in der Tagespflege je Einrichtung unterschiedlich?
Weil die Pflegesätze zwischen jeder Einrichtung und den Pflegekassen einzeln verhandelt werden und die Kosten für Verpflegung sowie die Investitionskosten je Träger verschieden ausfallen. Deshalb unterscheiden sich die Eigenanteile regional und von Haus zu Haus.
Wer zahlt die Tagespflege — die Pflegekasse oder ich?
Beide, aber für verschiedene Posten. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten einschließlich Betreuung und notwendiger Fahrten bis zum Monatsbetrag Ihres Pflegegrads. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst. Wie hoch der Kassen-Anteil je Pflegegrad ist, steht im Abschnitt „Wie viel zahlt die Pflegekasse?".

Quellen

  1. § 82 SGB XI (Pflegevergütung, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten) ·
  2. § 84 SGB XI (Bemessungsgrundsätze der Pflegesätze) ·
  3. § 85 SGB XI (Pflegesatzverfahren) ·
  4. § 41 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  5. § 45b SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026

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