Ratgeber · Pflege

Steigt das Pflegegeld 2026? Was jetzt gilt – und wann es wieder mehr gibt

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht? Die kurze Antwort: nein. Was das für Sie bedeutet, wie hoch das Pflegegeld aktuell ist und wann die nächste Erhöhung kommt.

Stand: Juni 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Viele pflegende Angehörige fragen sich zum Jahreswechsel das Gleiche: Steigt das Pflegegeld 2026? Die kurze, ehrliche Antwort: Nein. Die Beträge bleiben 2026 genau auf dem Stand von 2025 – keine Erhöhung, aber auch keine Kürzung. Was das für Sie bedeutet und wann es wieder mehr gibt, lesen Sie hier.

Wie hoch das Pflegegeld 2026 ist

Das Pflegegeld bekommen Sie, wenn die Pflege zu Hause überwiegend von Angehörigen oder anderen privaten Helfern übernommen wird. Diese Beträge gelten 2026 – unverändert gegenüber 2025:

  • Pflegegrad 2: 347 €/Monat 1
  • Pflegegrad 3: 599 €/Monat 1
  • Pflegegrad 4: 800 €/Monat 1
  • Pflegegrad 5: 990 €/Monat 1

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat 2 . Eine ausführliche Übersicht und wie die Auszahlung funktioniert, finden Sie im Artikel zum Pflegegeld.

Warum 2026 keine Erhöhung kommt

Das Pflegegeld wird nicht jedes Jahr angehoben, sondern in größeren Abständen. Zuletzt stieg es zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent. Die nächste gesetzlich vorgesehene Anpassung ist erst für 2028 geplant – dazwischen, also 2026 und 2027, bleiben die Beträge gleich. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung: Eine vorgezogene Erhöhung ist derzeit nicht vorgesehen.

Was das praktisch für Sie bedeutet

Auch wenn der Betrag gleich bleibt, steigen die Preise weiter – gleichbleibendes Pflegegeld fühlt sich für viele deshalb wie weniger an. Umso wichtiger ist es, alle Leistungen auszuschöpfen, die Ihnen zusätzlich zustehen:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Pflegegrad noch passt. Hat sich der Pflegebedarf seit der letzten Begutachtung erhöht, kann eine Höherstufung sinnvoll sein – ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Pflegegeld.
  • Nutzen Sie zusätzliche Leistungen wie den Entlastungsbetrag, die Tagespflege sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Die Tagespflege hat nach § 41 Abs. 3 SGB XI ein eigenes Budget und bleibt anrechnungsfrei — Details: Wird die Tagespflege vom Pflegegeld abgezogen?
  • Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge, ob das Pflegegeld korrekt und pünktlich überwiesen wird.

Wann das Pflegegeld wieder steigt

Die nächste reguläre Erhöhung ist für Anfang 2028 vorgesehen. Wie hoch sie ausfällt, steht noch nicht fest – das hängt von der Preisentwicklung der kommenden Jahre ab. Unabhängig davon arbeitet die Bundesregierung an einer größeren Reform, die das Pflegegeld künftig umbauen könnte. Beschlossen ist davon noch nichts. Was geplant ist und was schon gilt, lesen Sie im Überblick zur Pflegereform 2026.

Häufige Fragen

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die Beträge bleiben 2026 auf dem Stand von 2025. Die letzte Erhöhung war zum 1. Januar 2025.
Muss ich wegen des neuen Jahres einen neuen Antrag stellen?
Nein. Bestehende Ansprüche laufen unverändert weiter, solange sich an Pflegegrad und Voraussetzungen nichts ändert.
Wann steigt das Pflegegeld wieder?
Die nächste gesetzlich vorgesehene Anpassung ist für Anfang 2028 geplant. Die genaue Höhe steht noch nicht fest.
Wird das Pflegegeld 2026 gekürzt?
Nein. Für 2026 ist weder eine Erhöhung noch eine Kürzung beschlossen. Die Beträge bleiben gleich.

Quellen

  1. § 37 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  2. § 45b SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026

Diese Seite zitieren: ·