„Wird der Pflegegrad 1 abgeschafft?" – diese Frage verunsichert gerade viele Familien. Die kurze Antwort: Nein, der Pflegegrad 1 bleibt. Ganz so einfach ist es aber nicht, denn die geplante Pflegereform sieht durchaus Einschnitte vor, die vor allem Menschen mit Pflegegrad 1 treffen würden. Wichtig vorweg: Beschlossen ist noch nichts. Bis ein neues Gesetz tatsächlich gilt, ändert sich für Sie nichts.
Was stimmt – und was nicht
Richtig ist: Über die Abschaffung des Pflegegrads 1 wurde tatsächlich diskutiert. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hatte die Idee geprüft, sie dann aber wieder verworfen. Im aktuellen Reformentwurf bleiben alle fünf Pflegegrade erhalten.
Falsch ist also die Behauptung, der Pflegegrad 1 werde gestrichen. Geplant ist etwas anderes: Einzelne Leistungen für den Pflegegrad 1 sollen gekürzt werden. Daraus ist in vielen Schlagzeilen die verkürzte „Abschaffung" geworden.
Was die Reform für Pflegegrad 1 wirklich vorsieht
Der Entwurf zur Pflegereform (Stand Juni 2026, noch nicht beschlossen) plant vor allem zwei Dinge, die den Pflegegrad 1 betreffen:
- Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat 1 soll für den Pflegegrad 1 gekürzt werden. Für viele ist das die wichtigste Leistung dieser Stufe – genutzt etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
- Der Zugang zu einem Pflegegrad soll insgesamt strenger werden. Geplant ist, die Hürden bei der Begutachtung anzuheben. Das würde vor allem Menschen mit leichteren Einschränkungen treffen, die heute knapp einen Pflegegrad erhalten.
Für bereits bestehende Einstufungen ist ein gewisser Bestandsschutz vorgesehen. Wie weit dieser reicht – etwa auch beim Entlastungsbetrag –, ist Teil des laufenden Verfahrens und noch nicht abschließend geklärt.
Warum die Reform überhaupt kommt
Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung. Die Bundesregierung will sie langfristig stabilisieren, Bürokratie abbauen und stärker auf Vorbeugung setzen. Kritiker – darunter Sozialverbände und die Pflegekassen selbst – sehen den Entwurf dagegen als „Sparreform", die vor allem Pflegebedürftige und ihre Angehörigen belastet. Wie das Gesetz am Ende aussieht, entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Was das jetzt für Sie bedeutet
Das Wichtigste zuerst: Aktuell gilt alles unverändert weiter. Solange kein Gesetz verkündet ist, ändert sich an Ihren Leistungen nichts.
- Nutzen Sie Ihre bestehenden Ansprüche. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen weiterhin zu – lassen Sie ihn nicht verfallen.
- Wenn ohnehin ein Pflegebedarf besteht, kann es sinnvoll sein, einen Antrag nicht unnötig aufzuschieben. Solange die heutigen Regeln gelten, werden Sie auch nach diesen begutachtet.
- Verlassen Sie sich nicht auf Schlagzeilen. Den verlässlichen Stand bekommen Sie bei einem Pflegestützpunkt, Ihrer Pflegekasse oder einem Sozialverband.
Welche Leistungen Ihnen mit Pflegegrad 1 heute zustehen, zeigt unsere Übersicht Pflegegrad 1: Diese Leistungen bekommen Sie wirklich. Diese Pläne im Gesamtbild: Pflegereform 2026: Überblick.
Häufige Fragen
Wird der Pflegegrad 1 abgeschafft?
Verliere ich jetzt meinen Entlastungsbetrag?
Ab wann könnten die Änderungen gelten?
Sollte ich meinen Antrag jetzt stellen?
Quellen
- § 45b SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
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