Ratgeber · Pflege

Werden Tagespflege und Pflegegeld gekürzt? Der ehrliche Stand

Wird die Tagespflege gekürzt – und das Pflegegeld? Beides wird oft verwechselt. Der klare Überblick: Was heute gilt, was die Reform 2027 plant (und noch nicht beschlossen ist) und was das für Sie bedeutet.

Stand: Juli 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

„Wird die Tagespflege gekürzt? Und mein Pflegegeld?" – diese beiden Fragen werden gerade oft in einen Topf geworfen. Dabei sind es zwei verschiedene Dinge. Die kurze Antwort vorweg: Heute wird nichts gekürzt. Für 2027 ist eine Reform geplant, die beides betrifft – aber unterschiedlich, und beschlossen ist sie noch nicht. Hier sortieren wir es sauber auseinander.

Wird 2026 etwas gekürzt?

Nein. Sowohl die Tagespflege als auch das Pflegegeld gelten 2026 unverändert. Es gibt 2026 weder eine Kürzung noch eine Erhöhung – die Beträge bleiben auf dem Stand von 2025. Mehr dazu lesen Sie im Artikel zum Pflegegeld 2026.

Wird das Pflegegeld gekürzt oder ersetzt?

Das Pflegegeld soll laut dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 4. Juni 2026 ab 2027 durch ein neues Budget ersetzt werden – beschlossen ist das noch nicht. Die monatlichen Beträge klingen auf den ersten Blick höher. Allerdings sollen daraus künftig auch Leistungen bezahlt werden, für die es heute eigene Ansprüche gibt – unterm Strich bleibt vielen dadurch eher weniger. Zusätzlich sollen neu eingestufte Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 in den ersten drei Monaten nur das halbe Budget erhalten. Wichtig: Das ist bisher nur ein Entwurf und noch nicht beschlossen.

Was ändert sich bei der Tagespflege?

Die Tagespflege als Leistung bleibt laut Referentenentwurf erhalten – sie wird nicht abgeschafft. Eine geplante Änderung trifft Tagespflege-Nutzer aber indirekt: Heute lässt sich der Entlastungsbetrag unter anderem für den Eigenanteil der Tagespflege einsetzen. Künftig soll dieser Betrag in ein neues, zweckgebundenes Budget überführt werden, das nur noch für anerkannte Alltagsangebote gedacht ist – und damit nicht mehr für die Tagespflege nutzbar wäre. Das ist die eigentliche Verschlechterung, die hier im Raum steht. Auch das ist geplant, nicht beschlossen. Was Ihnen heute zusteht, lesen Sie im Artikel zur Tagespflege und zum Entlastungsbetrag.

Was Sie jetzt tun können

  • Nutzen Sie, was heute gilt: Tagespflege, Pflegegeld und Entlastungsbetrag stehen Ihnen unverändert zu – schöpfen Sie Ihre Ansprüche aus.
  • Bleiben Sie bei der geplanten Reform gelassen: Solange kein Gesetz verkündet ist, ändert sich nichts.
  • Den Gesamtüberblick über die Reform finden Sie im Überblick zur Pflegereform 2026.

Häufige Fragen

Wird die Tagespflege 2026 gekürzt?
Nein. Die Tagespflege gilt 2026 unverändert. Geplante Änderungen würden frühestens 2027 greifen – und sind noch nicht beschlossen.
Wird das Pflegegeld gekürzt?
2026 nicht. Für 2027 ist geplant, das Pflegegeld in ein neues Budget umzuwandeln, aus dem unterm Strich oft weniger übrig bleibt. Beschlossen ist das nicht.
Kann ich den Entlastungsbetrag weiter für die Tagespflege nutzen?
Heute ja. Geplant ist, das künftig einzuschränken – noch nicht beschlossen. Bis dahin gilt die heutige Regelung.
Ab wann könnte sich etwas ändern?
Geplant ist ein Inkrafttreten 2027. Der Zeitplan ist aber unsicher und kann sich verschieben.

Quellen

  1. Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), BMG, 4. Juni 2026 ·

Diese Seite zitieren: ·