Ratgeber · Pflege

Pflegegrad 4: Alle Leistungen und Beträge 2026

Welche Leistungen und Beträge Ihnen mit Pflegegrad 4 im Jahr 2026 zustehen: Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und mehr – verständlich erklärt, jeder Wert mit Quelle belegt.

Stand: Juli 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Pflegegrad 4 bedeutet einen sehr hohen Pflegebedarf – und entsprechend gehören hier zu den höchsten ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Seite zeigt für 2026, was Ihnen mit Pflegegrad 4 bei häuslicher Pflege zusteht: welche Leistungen, wie viel Geld und welche Ansprüche oft übersehen werden. Jeder Betrag ist mit Quelle und Stand belegt.

Welche Leistungen bekomme ich mit Pflegegrad 4?

Mit Pflegegrad 4 erhalten Sie dieselben Leistungsarten wie in den niedrigeren Graden, aber mit deutlich höheren Budgets: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege, den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, einen Hausnotruf- Zuschuss, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sowie das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die genauen Beträge stehen in der Tabelle.

Leistung Betrag bei Pflegegrad 4
Pflegegeld
€ / Monat
800 2
Pflegesachleistung
€ / Monat
1.859 3
Tagespflege (teilstationär)
€ / Monat
1.685 4
Entlastungsbetrag
€ / Monat
131 5
Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
€ / Monat
42 6
Hausnotruf-Zuschuss
€ / Monat
27 7
Wohnraumanpassung
einmalig je Maßnahme (€)
4.180 8
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege
pro Jahr (€)
3.539 9

Wie viel Geld bekomme ich mit Pflegegrad 4?

Mit Pflegegrad 4 erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld von 800 €/Monat 2 , wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt. Wird stattdessen ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, steht Pflegesachleistung von 1.859 €/Monat 3 zur Verfügung – bei geteilter Pflege auch als Kombination aus beidem.

Bei der Kombinationsleistung mindert sich das Pflegegeld anteilig in dem Umfang, in dem Sie das Sachleistungsbudget für den Dienst nutzen (§ 38 SGB XI). Die Einzelheiten erklären die Ratgeber Pflegegeld: Höhe und Auszahlung und Pflegesachleistung.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Begutachtungsassessment entspricht das 70 bis unter 90 von 100 Punkten. In der Regel ist Unterstützung rund um die Uhr verfügbar nötig, weil der Alltag allein kaum noch zu bewältigen ist.

Häufig geht es darum, dass Körperpflege, Ankleiden, Essen und Bewegung weitgehend übernommen werden müssen, dass nächtliche Hilfe dazukommt oder dass bei fortgeschrittener Demenz durchgehende Beaufsichtigung nötig ist. Ausschlag- gebend ist die Bewertung der sechs Lebensbereiche in der Begutachtung, nicht eine einzelne Erkrankung.

Wie bekomme ich Pflegegrad 4?

Einen bestimmten Pflegegrad beantragen Sie nicht direkt: Sie melden bei Ihrer Pflegekasse formlos einen Pflegegrad-Antrag an, und der Grad ergibt sich aus der Begutachtung. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet dabei zu Hause Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen; die Punktzahl entscheidet über die Einstufung.

Wie Sie den Antrag stellen und sich gut auf die Begutachtung vorbereiten, zeigt Schritt für Schritt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Was viele mit Pflegegrad 4 verschenken

Gerade bei hohem Pflegebedarf gehen Zusatzansprüche unter, obwohl sie zusätzlich zustehen. Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat 5 , die Pflegehilfsmittel- Pauschale von 42 €/Monat 6 und der Hausnotruf-Zuschuss von 27 €/Monat 7 kommen neben Pflegegeld und Sachleistung hinzu – müssen aber aktiv abgerufen werden.

Welche Leistungen häufig ungenutzt bleiben, zeigt der Überblick Welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen.

Zum Vergleich mit den Nachbargraden lesen Sie Pflegegrad 3 und Pflegegrad 5; alle Grade nebeneinander zeigt die Übersicht alle Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026 in einer Tabelle. Für die dauerhafte Pflege im Heim sind die Kosten im Ratgeber Eigenanteil im Pflegeheim erklärt.

Häufige Fragen

Kann ich bei Pflegegrad 4 Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?
Ja. Übernehmen Angehörige und ein Pflegedienst die Pflege gemeinsam, können Sie beides als Kombinationsleistung verbinden. Das Pflegegeld verringert sich anteilig, je stärker Sie das Sachleistungsbudget ausschöpfen.
Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026 angehoben?
Nein. 2026 werden die Beträge unverändert fortgeschrieben. Die diskutierte Pflegereform liegt bislang nur als Entwurf vor und ist nicht beschlossen – bis dahin bleibt es bei den bisherigen Werten.
Kann ich von Pflegegrad 4 auf Pflegegrad 5 höhergestuft werden?
Ja. Wächst der Hilfebedarf dauerhaft weiter, ist eine Höherstufung möglich. Sie stellen dazu einen Antrag bei der Pflegekasse, die eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlasst.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4 einsetzen?
Für anerkannte Alltags- und Betreuungsangebote wie Haushaltshilfe, Betreuungsdienste oder Tages- und Kurzzeitpflege. Ausgezahlt wird der Betrag nicht bar, sondern als Erstattung gegen Nachweis.
Steht mir mit Pflegegrad 4 zusätzlich Tagespflege zu?
Ja. Das Budget für teilstationäre Tagespflege besteht zusätzlich zum Pflegegeld und mindert es nicht. Gerade bei hohem Betreuungsbedarf entlastet die Tagespflege pflegende Angehörige spürbar.

Quellen

  1. § 15 SGB XI (Pflegegrade, Begutachtung) ·
  2. § 37 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  3. § 36 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  4. § 41 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  5. § 45b SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  6. § 40 Abs. 2 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  7. § 40 Abs. 1 SGB XI; Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit MAGS NRW und den Landesverbänden der Pflegekassen): Hausnotruf-Pauschale im Basistarif zum 1.4.2026 von 25,50 € auf 27 € netto erhöht · ab 1.4.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  8. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  9. § 42a SGB XI (gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026

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