Ratgeber · Pflege

Pflegegrad 3: Alle Leistungen und Beträge 2026

Welche Leistungen und Beträge Ihnen mit Pflegegrad 3 im Jahr 2026 zustehen: Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und mehr – verständlich erklärt, jeder Wert mit Quelle belegt.

Stand: Juli 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Mit Pflegegrad 3 steigt der Hilfebedarf im Alltag deutlich – und damit auch die Höhe der Leistungen gegenüber den niedrigeren Graden. Diese Seite zeigt für 2026, was Ihnen mit Pflegegrad 3 bei häuslicher Pflege zusteht: welche Leistungen, wie viel Geld und was dabei oft ungenutzt bleibt. Jeder Betrag ist mit Quelle und Stand belegt.

Welche Leistungen bekomme ich mit Pflegegrad 3?

Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen dieselben Leistungsarten zu wie bei Pflegegrad 2, jedoch mit höheren monatlichen Budgets: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege, der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, ein Hausnotruf-Zuschuss, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sowie das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die genauen Beträge zeigt die Tabelle.

Leistung Betrag bei Pflegegrad 3
Pflegegeld
€ / Monat
599 2
Pflegesachleistung
€ / Monat
1.497 3
Tagespflege (teilstationär)
€ / Monat
1.357 4
Entlastungsbetrag
€ / Monat
131 5
Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
€ / Monat
42 6
Hausnotruf-Zuschuss
€ / Monat
27 7
Wohnraumanpassung
einmalig je Maßnahme (€)
4.180 8
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege
pro Jahr (€)
3.539 9

Wie viel Geld bekomme ich mit Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 beträgt das monatliche Pflegegeld 599 €/Monat 2 , wenn Angehörige pflegen; alternativ steht Pflegesachleistung von 1.497 €/Monat 3 für einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Beides lässt sich als Kombination nutzen, wenn Angehörige und Dienst zusammen pflegen – so passen Sie die Pflege flexibel an Ihre Situation an.

Bei der Kombinationsleistung gilt: Je mehr Sie vom Sachleistungsbudget für den Pflegedienst einsetzen, desto geringer fällt das anteilige Pflegegeld aus (§ 38 SGB XI). Mehr dazu in den Ratgebern Pflegegeld: Höhe und Auszahlung und Pflegesachleistung.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Begutachtungsassessment entspricht das 47,5 bis unter 70 von 100 Punkten. Betroffene brauchen häufig mehrmals täglich Unterstützung und können den Alltag allein nur noch in Teilen bewältigen; Pflegegeld und Sachleistung fallen hier höher aus als bei Pflegegrad 2.

Typisch ist zum Beispiel, dass Hilfe beim Waschen, Ankleiden und bei der Nahrungsaufnahme regelmäßig nötig wird, dass Wege in der Wohnung nur noch mit Unterstützung sicher sind oder dass bei fortgeschrittener Demenz durchgehende Begleitung gebraucht wird. Maßgeblich ist, wie die sechs Lebensbereiche in der Begutachtung bewertet werden – nicht eine einzelne Diagnose.

Wie bekomme ich Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird nicht gesondert beantragt: Sie stellen einen Pflegegrad- Antrag bei Ihrer Pflegekasse, und der konkrete Grad ergibt sich aus der Begutachtung. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet dabei zu Hause Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen; erst die Punktzahl entscheidet über den Grad.

Den ganzen Antragsweg und die Vorbereitung auf die Begutachtung finden Sie ausführlich im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Was viele mit Pflegegrad 3 verschenken

Auch bei Pflegegrad 3 bleiben Ansprüche oft ungenutzt, weil sie nicht bekannt sind. Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat 5 , die Pflegehilfsmittel- Pauschale von 42 €/Monat 6 und der Hausnotruf-Zuschuss von 27 €/Monat 7 kommen zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung hinzu – Sie müssen sie aber selbst abrufen.

Welche Leistungen sonst häufig liegen bleiben, zeigt der Überblick Welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen.

Wie Pflegegrad 3 im Vergleich zu den Nachbargraden steht, sehen Sie bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 4 sowie in der Gesamtübersicht alle Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026 in einer Tabelle. Geht es um dauerhafte Pflege im Heim, sind die Kosten im Ratgeber Eigenanteil im Pflegeheim erklärt.

Häufige Fragen

Kann ich bei Pflegegrad 3 Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?
Ja. Wenn Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam pflegen, lässt sich beides als Kombinationsleistung mischen. Das Pflegegeld sinkt dabei anteilig in dem Maß, in dem Sie das Sachleistungsbudget nutzen.
Steigt das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?
Nein, 2026 ist ein Fortschreibungsjahr ohne Erhöhung. Die geplante Pflegereform ist bislang nur ein Entwurf und noch nicht beschlossen – bis dahin gelten die bisherigen Beträge weiter.
Kann ich von Pflegegrad 3 höhergestuft werden?
Ja. Nimmt der Hilfebedarf dauerhaft zu, können Sie bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Der Medizinische Dienst begutachtet dann erneut, ob ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist.
Wofür ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3 gedacht?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Betreuung, Haushaltshilfe oder Tages- und Kurzzeitpflege. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet.
Steht mir mit Pflegegrad 3 zusätzlich Tagespflege zu?
Ja. Das teilstationäre Tagespflege-Budget kommt zusätzlich zum Pflegegeld und rechnet sich nicht darauf an. So lässt sich die Betreuung tagsüber mit der Pflege zu Hause verbinden.

Quellen

  1. § 15 SGB XI (Pflegegrade, Begutachtung) ·
  2. § 37 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  3. § 36 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  4. § 41 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  5. § 45b SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  6. § 40 Abs. 2 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  7. § 40 Abs. 1 SGB XI; Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit MAGS NRW und den Landesverbänden der Pflegekassen): Hausnotruf-Pauschale im Basistarif zum 1.4.2026 von 25,50 € auf 27 € netto erhöht · ab 1.4.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  8. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  9. § 42a SGB XI (gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026

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