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Pflegegrad 5: Alle Leistungen und Beträge 2026

Welche Leistungen und Beträge Ihnen mit Pflegegrad 5 im Jahr 2026 zustehen: Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und mehr – verständlich erklärt, jeder Wert mit Quelle belegt.

Stand: Juli 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad – er steht für den größten Hilfebedarf und damit für die höchsten ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Seite zeigt für 2026, was Ihnen mit Pflegegrad 5 bei häuslicher Pflege zusteht: welche Leistungen, wie viel Geld und welche Ansprüche oft ungenutzt bleiben. Jeder Betrag ist mit Quelle und Stand belegt.

Welche Leistungen bekomme ich mit Pflegegrad 5?

Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen alle ambulanten Leistungsarten in der höchsten Höhe zu: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege, der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, ein Hausnotruf-Zuschuss, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sowie das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Kein anderer Pflegegrad bietet höhere ambulante Budgets; die genauen Beträge zeigt die folgende Tabelle.

Leistung Betrag bei Pflegegrad 5
Pflegegeld
€ / Monat
990 2
Pflegesachleistung
€ / Monat
2.299 3
Tagespflege (teilstationär)
€ / Monat
2.085 4
Entlastungsbetrag
€ / Monat
131 5
Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
€ / Monat
42 6
Hausnotruf-Zuschuss
€ / Monat
27 7
Wohnraumanpassung
einmalig je Maßnahme (€)
4.180 8
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege
pro Jahr (€)
3.539 9

Wie viel Geld bekomme ich mit Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 ist das Pflegegeld mit 990 €/Monat 2 am höchsten, wenn Angehörige pflegen. Für einen ambulanten Pflegedienst steht stattdessen Pflegesachleistung von 2.299 €/Monat 3 bereit. Teilen sich Angehörige und Dienst die Pflege, ist auch die Kombination aus beidem möglich.

Bei der Kombinationsleistung gilt: Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, je mehr Sie vom Sachleistungsbudget für den Dienst nutzen (§ 38 SGB XI). Ausführlich erklären das die Ratgeber Pflegegeld: Höhe und Auszahlung und Pflegesachleistung.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Im Begutachtungsassessment entspricht das 90 bis 100 von 100 Punkten. Häufig ist die Pflege eine nahezu vollständige Übernahme, Tag und Nacht – einen höheren Pflegegrad gibt es nicht.

Typisch ist zum Beispiel, dass Betroffene bettlägerig oder immobil sind, dass Körperpflege, Ernährung und Lagerung komplett übernommen werden müssen oder dass rund um die Uhr Beaufsichtigung nötig ist. Maßgeblich bleibt, wie die sechs Lebensbereiche in der Begutachtung bewertet werden, nicht eine einzelne Diagnose.

Wie bekomme ich Pflegegrad 5?

Auch den höchsten Grad beantragen Sie nicht gezielt: Sie melden bei Ihrer Pflegekasse formlos einen Pflegegrad-Antrag an, und der Grad ergibt sich aus der Begutachtung. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet zu Hause Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen; die erreichte Punktzahl entscheidet über die Einstufung.

Wie der Antrag läuft und wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten, zeigt ausführlich der Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Was viele mit Pflegegrad 5 verschenken

Selbst beim höchsten Pflegegrad bleiben Zusatzansprüche oft ungenutzt. Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat 5 , die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 €/Monat 6 und der Hausnotruf-Zuschuss von 27 €/Monat 7 stehen zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung zu – sie müssen aber selbst abgerufen werden.

Welche Leistungen sonst häufig liegen bleiben, zeigt der Überblick Welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen.

Wie Pflegegrad 5 zum nächstniedrigeren Grad steht, lesen Sie bei Pflegegrad 4; alle Grade nebeneinander zeigt die Übersicht alle Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026 in einer Tabelle. Geht es um dauerhafte Pflege im Heim, sind die Kosten und der Eigenanteil im Ratgeber Eigenanteil im Pflegeheim erklärt.

Häufige Fragen

Kann ich bei Pflegegrad 5 Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?
Ja. Pflegen Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam, lässt sich beides als Kombinationsleistung verbinden. Das Pflegegeld sinkt dabei anteilig in dem Maß, in dem Sie das Sachleistungsbudget in Anspruch nehmen.
Steigt das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026?
Nein, 2026 gilt eine Nullrunde ohne Erhöhung. Die geplante Pflegereform ist bislang nur ein Entwurf und noch nicht beschlossen – bis dahin bleiben die bisherigen Beträge bestehen.
Welche zusätzliche Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 5?
Neben den höchsten Geldleistungen stehen der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für den Wohnraum sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Zu einer passenden Kombination berät die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt kostenlos.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5 nutzen?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Betreuung, Haushaltshilfe oder Tages- und Kurzzeitpflege. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Nachweis erstattet.
Steht mir mit Pflegegrad 5 zusätzlich Tagespflege zu?
Ja. Das teilstationäre Tagespflege-Budget besteht zusätzlich zum Pflegegeld und mindert es nicht. So lässt sich die Betreuung tagsüber mit der Pflege zu Hause verbinden.

Quellen

  1. § 15 SGB XI (Pflegegrade, Begutachtung) ·
  2. § 37 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  3. § 36 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  4. § 41 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  5. § 45b SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  6. § 40 Abs. 2 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  7. § 40 Abs. 1 SGB XI; Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit MAGS NRW und den Landesverbänden der Pflegekassen): Hausnotruf-Pauschale im Basistarif zum 1.4.2026 von 25,50 € auf 27 € netto erhöht · ab 1.4.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  8. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  9. § 42a SGB XI (gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026

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