Ratgeber · Pflege

Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Beträge 2026

Welche Leistungen und Beträge Ihnen mit Pflegegrad 2 im Jahr 2026 zustehen: Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und mehr – verständlich erklärt, jeder Wert mit Quelle belegt.

Stand: Juli 2026 · Redaktionell verantwortet von Fabian Altmann

Alle Geldbeträge sind mit Quelle und Stand hinterlegt und werden zentral aktuell gehalten. Grundlage sind offizielle Quellen wie das Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband. So prüfen wir unsere Angaben

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad – und der erste, mit dem Ihnen bei häuslicher Pflege das volle Spektrum der Pflegeleistungen offensteht. Diese Seite zeigt für 2026, was Ihnen mit Pflegegrad 2 konkret zusteht: welche Leistungen, wie viel Geld und was viele dabei ungenutzt lassen. Jeder Betrag ist mit Quelle und Stand belegt.

Welche Leistungen bekomme ich mit Pflegegrad 2?

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen bei häuslicher Pflege mehrere Leistungen nebeneinander zu: monatliches Pflegegeld, Pflegesachleistung für einen Pflegedienst, ein eigenes Tagespflege-Budget, der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, ein Hausnotruf-Zuschuss, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sowie das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die genauen Beträge zeigt die folgende Tabelle.

Leistung Betrag bei Pflegegrad 2
Pflegegeld
€ / Monat
347 2
Pflegesachleistung
€ / Monat
796 3
Tagespflege (teilstationär)
€ / Monat
721 4
Entlastungsbetrag
€ / Monat
131 5
Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
€ / Monat
42 6
Hausnotruf-Zuschuss
€ / Monat
27 7
Wohnraumanpassung
einmalig je Maßnahme (€)
4.180 8
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege
pro Jahr (€)
3.539 9

Wie viel Geld bekomme ich mit Pflegegrad 2?

Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich entweder Pflegegeld von 347 €/Monat 2 , wenn Angehörige pflegen, oder Pflegesachleistung von 796 €/Monat 3 für einen ambulanten Pflegedienst – oder eine Kombination aus beidem. Welche Variante besser passt, hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt; Sie können zwischen den Wegen später auch wechseln.

Bei der Kombinationsleistung gilt: Nutzen Sie nur einen Teil des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst, erhalten Sie für den nicht genutzten Anteil anteilig Pflegegeld dazu; je mehr Sachleistung Sie nutzen, desto geringer fällt das Pflegegeld aus (§ 38 SGB XI). So bleibt die Pflege durch Angehörige anerkannt, auch wenn ein Dienst einen Teil übernimmt. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegeld: Höhe und Auszahlung und Pflegesachleistung.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Begutachtungsassessment entspricht das 27 bis unter 47,5 von 100 Punkten. Betroffene brauchen häufig Unterstützung im Alltag, können vieles aber noch selbst erledigen – Pflegegrad 2 ist der erste Grad mit Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistung.

Typisch ist zum Beispiel, dass Hilfe beim Waschen und Ankleiden nötig wird, dass der Haushalt allein nicht mehr zu bewältigen ist oder dass bei beginnender Demenz Begleitung und Erinnerung im Alltag gebraucht werden. Wie die sechs Lebensbereiche bewertet werden, entscheidet die Begutachtung – nicht eine einzelne Diagnose.

Wie bekomme ich Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 beantragen Sie mit einem formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse – ein kurzer Anruf oder eine schriftliche Meldung genügt, um das Verfahren zu starten. Danach besucht Sie ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Hause und bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Aus der erreichten Punktzahl ergibt sich am Ende Ihr Pflegegrad.

Wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen und sich auf die Begutachtung vorbereiten, zeigt ausführlich der Ratgeber Pflegegrad beantragen – dort liegt die ganze Tiefe zum Antragsweg.

Was viele mit Pflegegrad 2 verschenken

Viele mit Pflegegrad 2 lassen bares Geld liegen, weil sie zusätzliche Ansprüche nicht kennen. Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat 5 , die Pflegehilfsmittel- Pauschale von 42 €/Monat 6 und der Hausnotruf-Zuschuss von 27 €/Monat 7 stehen zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung zu – müssen aber selbst abgerufen werden.

Welche Leistungen sonst noch häufig ungenutzt bleiben, zeigt der Überblick Welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen.

Wie Pflegegrad 2 im Vergleich zu den Nachbargraden steht, sehen Sie bei Pflegegrad 1 und Pflegegrad 3 sowie in der Gesamtübersicht alle Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026 in einer Tabelle. Geht es dagegen um dauerhafte Pflege im Heim, sind die Kosten und der Eigenanteil im Ratgeber Eigenanteil im Pflegeheim erklärt.

Häufige Fragen

Kann ich bei Pflegegrad 2 Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?
Ja. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung mischen, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst pflegen. Das Pflegegeld wird dann anteilig um die genutzte Sachleistung gekürzt.
Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026 erhöht?
Für 2026 gilt eine Nullrunde: Die Beträge werden unverändert aus dem Vorjahr fortgeschrieben. Eine geplante Pflegereform ist bisher nur ein Entwurf und noch nicht beschlossen.
Kann ich bei Verschlechterung höhergestuft werden?
Ja. Verschlechtert sich der Hilfebedarf dauerhaft, können Sie bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Sie veranlasst dann eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 nutzen?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Betreuung, Haushaltshilfe, Tages- oder Kurzzeitpflege. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Nachweis erstattet.
Steht mir mit Pflegegrad 2 zusätzlich Tagespflege zu?
Ja. Ab Pflegegrad 2 haben Sie ein eigenes Budget für teilstationäre Tagespflege. Es kommt zusätzlich zum Pflegegeld und schmälert dieses nicht.

Quellen

  1. § 15 SGB XI (Pflegegrade, Begutachtung) ·
  2. § 37 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  3. § 36 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  4. § 41 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  5. § 45b SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  6. § 40 Abs. 2 SGB XI; BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Merkblatt-Stand 11.12.2025) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  7. § 40 Abs. 1 SGB XI; Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit MAGS NRW und den Landesverbänden der Pflegekassen): Hausnotruf-Pauschale im Basistarif zum 1.4.2026 von 25,50 € auf 27 € netto erhöht · ab 1.4.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  8. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026
  9. § 42a SGB XI (gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege) · ab 1.1.2026 · Quelle abgerufen am 18.8.2026

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